Landeshochschulrecht – ver.di befürchtet Abbau von Partizipationsrechten der Beschäftigten und Studierenden

Mit dem nun beschlossenen Gesetz zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts (HRWeitEG) setzt das Land Baden-Württemberg die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg aus dem Urteil vom 14. November 2016 (1 VB 16/15) zu den Leitungsstrukturen und Entscheidungsmodalitäten in den Hochschulgremien um. ver.di kritisiert, dass mit der Novellierung unnötigerweise der verfassten Studierendenschaft das politische Mandat wieder entzogen wird.

Annelie Schwaderer, bei ver.di zuständige Landesfachbereichsleiterin: „Studierende müssen die Möglichkeit haben, mit zu reden und sich einzubringen, anstatt als Zaungäste der Demokratie zur Passivität verdammt zu sein. Hochschulen sind kein unpolitischer Raum, in dem nur Verwertbares gelernt wird. Hochschulen sind Nährböden für Bildung und das heißt auch Bildung von politischen Menschen.“

Durch das neue Gesetz wird außerdem lediglich die Gruppe der Professorinnen und Professoren auf Kosten aller anderen Gruppen, auch der Leitung, gestärkt. Höchstens zehn Prozent der Beschäftigten einer Hochschule sind bisher „Grundrechtsträger“ der Wissenschaftsfreiheit und werden nun durch das Gesetz weiter privilegiert.

„Die Gruppe der Hochschullehrerinnen wird durch die Novellierung überhöht in Bezug auf die Wissenschaftsfreiheit, indem sie künftig als kleinste Statusgruppe über Wohl und Wehe der gesamten Hochschule entscheiden können“, so Schwaderer.

Für die Partizipation der anderen Mitgliedsgruppen sieht das neue Landeshochschulgesetz (LHG) in seiner Umsetzung nun lediglich eine Mindestquote für die nichtprofessoralen Wahlmitglieder vor. Da sich diese Quote die weit größeren Gruppen der nichtprofessoralen Wahlmitglieder teilen müssen, hat ver.di Bedenken, dass damit eine Beeinträchtigung der demokratischen Hochschulkultur einhergehen könnte.

„Alle Beschäftigten leisten einen wichtigen Beitrag in der Lehre und Forschung und tragen somit im Gesamtgefüge der Hochschule ebenfalls zur Wissenschaftsfreiheit bei. Die Bedeutung und der Anteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an einer positiven Hochschulentwicklung kommen in der Novellierung leider nicht zum Ausdruck“, so Schwaderer weiter:

„Nach unserer Auffassung ist die Wissenschaftsfreiheit nicht bedroht durch eine nichtprofessorale Mehrheit bei Wahl und Abwahl der Rektorate, sondern durch einen Rückgang der Finanzierung von Forschung und Lehre durch Bund und Land, und eine damit einhergehende Abhängigkeit von Drittmittelfinanzierungen. Wenn ein Wirtschaftsunternehmen eine Universität sponsert, droht die Wissenschaftsfreiheit verloren zu gehen.“

ver.di ist enttäuscht, dass mit der aktuellen Novellierung keine weitere Demokratisierung stattfindet, sondern vielmehr die Partizipationsrechte der nichtwissenschaftlichen Beschäftigten eingeschränkt werden.

Schwaderer: „Unserer Meinung nach geht der Anhörungsentwurf damit weit über die Änderungsforderungen des Urteils des Verfassungsgerichtshofs vom 14. November 2017 hinaus.“

PM

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