Gewerkschaft NGG ruft zur Wahl-Teilnahme auf: Im Kreis Göppingen können Beschäftigte Betriebsrat wählen

Aufruf für die Mitbestimmung: Wer die Entscheidung darüber, wie der eigene Arbeitsplatz aussieht, nicht allein dem Chef überlassen will, der soll jetzt bei der Betriebsratswahl mitmachen. Dazu ruft die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Beschäftigte im Landkreis Göppingen auf. „Ob Pausenzeiten, Lohnzuschläge oder Unfallprävention – Betriebsräte gestalten den Berufsalltag in fast allen Bereichen mit“, sagt Karin Brugger. Die Geschäftsführerin der NGG Ulm-Aalen-Göppingen ist überzeugt: „Jede Stimme im Betrieb zählt.“

Die Betriebsratswahl ist neben der Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahl eine der größten Abstimmungen überhaupt. Nach Schätzung der NGG werden zwischen Anfang März bis Ende Mai bundesweit gut 180.000 Arbeitnehmervertreter gewählt – nahezu so viele, wie es Kommunalpolitiker gibt. Brugger: „Die Digitalisierung der Arbeitswelt hat auch im Kreis Göppingen Folgen für viele Branchen. Damit Jobs gesichert und für die Zukunft fit gemacht werden, sind Betriebsräte unverzichtbar.“

Wie viele Mitglieder ein Betriebsrat hat, bestimmt sich nach der Zahl der Mitarbeiter. Bereits in Unternehmen ab fünf Beschäftigten kann eine Vertretung gewählt werden. Die Wahlbeteiligung lag mit 79 Prozent zuletzt deutlich über der bei den Landtags- oder Bundestagswahlen. An Beschäftigte aus der Gastronomie und Hotellerie, der Ernährungsindustrie, dem Fleischer- und Bäckerhandwerk appelliert die NGG Ulm-Aalen-Göppingen, ihr Wahlrecht wahrzunehmen. Wer einen Betriebsrat neu gründen wolle, solle sich zur Unterstützung ebenfalls an die Gewerkschaft wenden, so Karin Brugger.

Am Ende profitiert von der Mitbestimmung sogar der Chef: In Unternehmen, in denen ein Betriebsrat gegründet wurde, steigt die Produktivität laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung um 23 Prozent.

PM

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