Information über Anmeldeschluss und Zulassungsvoraussetzungen Wie in den Vorjahren Jahren bietet das Regierungspräsidium Tübingen auch im Jahr 2018 Meisterprüfungen im Beruf Hauswirtschaft an. Anmelden kann man sich beim Regierungspräsidium Tübingen, Referat 31, Konrad-Adenauer-Str. 20, 72072 Tübingen, bis spätestens 28. März 2018 (Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg) bzw. 11. Juni 2018 (Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg).
Zur Meisterprüfung zugelassen wird, wer eine Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/-in gemacht und danach mindestens zwei Jahre im Beruf gearbeitet hat. Ferner können an der Meisterprüfung Personen teilnehmen, die eine mindestens fünfjährige Berufspraxis mit wesentlichen Bezügen zu den Aufgaben eines Meisters/einer Meisterin nachweisen. Darüber hinaus werden auch solche Interessenten zugelassen, die durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise belegen, dass sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben haben.
In der Regel bereiten sich die angehenden Meisterinnen und Meister durch einen berufsbegleitenden Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung vor. Diese Vorbereitungskurse werden an verschiedenen Standorten in Baden-Württemberg von unterschiedlichen Trägern der beruflichen Fortbildungsmaßnahmen (wie z. B. die Fachschulen, Berufsschulen oder Verbände) angeboten. Die Teilnahme an einem solchen Kurs ist nicht Zulassungsvoraussetzung, wird aber dringend empfohlen.
Das Anmeldeformular für die Prüfung und weitere Informationen sind auf der Internetpräsenz des Regierungspräsidiums Tübingen unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bildung/Ausbildung/Hauswirtschaft/Seiten/Hauswirtschaftsmeisterin.aspx abrufbar.
Hintergrundinformation:
Das Regierungspräsidium Tübingen ist landesweit für die Aus- und Fortbildung im Beruf Hauswirtschafter/in zuständig. Es organisiert daher auch die Meisterprüfung in diesem Beruf zentral für ganz Baden-Württemberg.
Bei der Meisterprüfung werden neben Fachwissen Aufgaben aus den Bereichen geprüft, die in hauswirtschaftlichen Führungspositionen zentrale Bedeutung haben. Zu nennen sind insbesondere: Betriebswirtschaft; Analysieren von Betriebssituationen; Entwickeln und Umsetzen von Unternehmenszielen und Konzepten; Umsetzen der berufsbezogenen rechtlichen Vorgaben; Anwenden von Instrumenten des Qualitäts- und Kostenmanagements; Berufs- und Arbeitspädagogik, Mitarbeiterführung.
PM