Bundesverfassungsgericht verhandelt am morgigen Mittwoch Beamtenstreikrecht: ver.di erwartet Stärkung der Koalitionsfreiheit

Eine Stärkung der Koalitionsfreiheit erwartet ver.di von der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zum Beamtenstreikrecht. Anlässlich der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe erklärte die stellvertretende ver.di Landesbezirksleiterin Hanna Binder, zuständig bei der Gewerkschaft im Land für die Beamtenpolitik: „Beamtinnen und Beamten wird es bis heute verwehrt, ihre Arbeits- und Einkommensbedingungen zu verhandeln und dafür zu streiken. Ihnen wird damit die volle Koalitionsfreiheit vorenthalten.“ Ob dies mit dem Grundgesetz vereinbar ist, muss deshalb durch das Bundesverfassungsgericht geklärt werden. „Die Koalitionsfreiheit ist ein elementares Grundrecht, eine pauschale Einschränkung in einem demokratischen und sozialen Rechtsstaat nicht hinnehmbar“ so Binder.

Dagegen sehen die Befürworter des Streikverbots in der Beschränkung von Beamtinnen und Beamten keine Verletzung der Grund- und Menschenrechte und im Beamtenstreik einen Widerspruch zu den Dienst- und Treuepflichten sowie eine Gefährdung der Funktionsfähigkeit des Staates.

Dazu Binder: „Wenn beispielsweise heute in Kliniken gestreikt wird, wird die Notfallversorgung nicht gefährdet.“ Die über 300.000 Tarifbeschäftigten des Landes und der Kommunen nehmen ihr Streikrecht verantwortungsbewusst wahr. Notdienstvereinbarungen sichern lebenswichtige Leistungen der Daseinsvorsorge ab. Dies wird nicht anders, wenn die Beamtinnen und Beamten streiken dürfen.

„Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, warum für sie das Grund- und Menschenrecht auf Koalitionsfreiheit nicht gelten soll“, so Binder weiter. Viele Tätigkeiten in der Verwaltung werden von Beamtinnen und Beamten und Tarifbeschäftigten ausgeübt. Nur der Status entscheidet, ob ein Arbeitsplatz bestreikt werden darf oder nicht. Die Beamtenbesoldung für die Beamtinnen und Beamten des Landes Baden-Württemberg und seiner Kommunen ist mehrfach durch Gesetz gekürzt oder Erhöhungen verschoben worden, die Arbeitszeit seit Jahren anderthalb Stunden länger pro Woche als bei den Tarifbeschäftigten. Beamte im Land arbeiten 41 Stunden die Woche. Die Koalitionsfreiheit bietet Durchsetzungsrechte, mit denen die Beamtinnen und Beamten sich dagegen aktiv zur Wehr setzen könnten.

In ver.di sind nicht nur Tarifbeschäftigte, sondern auch Beamtinnen und Beamte in allen Verwaltungsbereichen des Landes Baden-Württemberg organisiert. In Baden-Württemberg sind beim Land und seinen Kommunen rund 185.000 Beamtinnen und Beamte und über 300.000 Tarifbeschäftigte tätig.

PM

 

 

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