Änderung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)

Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) regelt seit 1. Juli 2013 die Tariftreue und die Mindestentgelte bei öffentlichen Aufträgen in Baden-Württemberg. Es verpflichtet Auftragnehmer bei öffentlichen Aufträgen dazu, sich an geltende Tarifregelungen zu halten und ein Mindestentgelt (bisher 8,50 Euro) zu bezahlen. Anwendung findet das Gesetz bei öffentlichen Aufträgen von Landesbehörden, Kommunen oder sonstigen öffentlichen Auftraggebern ab einem Auftragswert von 20.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) in Baden-Württemberg.

Nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) galt in Deutschland seit dem 1. Januar 2017 ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro brutto je Zeitstunde. Das vergabespezifische Mindestentgelt nach dem LTMG wich damit vom gesetzlichen Mindestlohn ab. Der bundesgesetzliche Mindestlohn gilt aber für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Er ist damit von den Unternehmen auch im Rahmen öffentlicher Aufträge grundsätzlich gegenüber ihren Beschäftigten zu beachten.

Um das LTMG dauerhaft an die Höhe und sonstigen Vorgaben des bundesgesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz zu koppeln, wurde das LTMG in § 4 neu gefasst (Gesetzblatt von Baden-Württemberg vom 30. November 2017, Seite 597). Damit entsprechen sich künftig das vergabespezifische Mindestentgelt nach dem LTMG und der bundesgesetzliche Mindestlohn. Einer eigenständigen Festsetzung des vergabespezifischen Mindestentgelts bedarf es nicht mehr. Dadurch werden Rechtsunsicherheiten vermieden und mehr Transparenz geschaffen.

Die Servicestelle beim Regierungspräsidium Stuttgart informiert Unternehmen und Arbeitnehmer zum LTMG. Der Gesetzestext, Entgeltregelungen aus den relevanten Tarifverträgen und eine FAQ-Liste sind unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Tariftreue/Seiten/default.aspx zu finden. Auch die aktuellen Muster für die Abgabe der Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen, mit denen Auftragnehmer die Einhaltung des LTMG gegenüber dem Auftraggeber dokumentieren, sind unter diesem Link erhältlich. Diese wurden an die neue Gesetzeslage angepasst.

Über aktuelle Änderungen auf der Homepage und Änderungen bei den Mustererklärungen informiert die Servicestelle per Newsletter, welcher derzeit von etwa 130 öffentlichen Auftraggebern und Unternehmern genutzt wird. Anmeldung zum Newsletter per E-Mail an: mailto:servicestelle_ltmg@rps.bwl.de (servicestelle_ltmg@rps.bwl.de)

PM

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