Bald beginnen die Sommerferien und so mancher Arbeitslose steht vor der Frage, ob er verreisen kann. Denn Personen, die Geld von der Arbeitsagentur bekommen, müssen für sie erreichbar sein. Arbeit und Qualifizierung gehen Urlaub vor. Man sollte die geplante Abwesenheit deshalb etwa eine Woche vorher mit der Arbeitsagentur absprechen.
Stimmt diese zu, wird das Arbeitslosengeld pro Kalenderjahr für bis zu drei Wochen Abwesenheit weiter bezahlt. Wer allerdings ohne Zustimmung weg fährt, muss das Arbeitslosengeld für diese Zeit zurückzahlen und gegebenenfalls mit einem Bußgeld rechnen.
Für den Antrag können Arbeitsuchende den e-Service der Agentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de nutzen. Dort finden sie ein Formular, das ausgefüllt per E-Mail an die Arbeitsagentur geschickt wird. Der Antrag kann auch persönlich oder telefonisch unter der kostenlosen Hotline 0800 4 5555 00 gestellt werden.
Für Empfänger von Arbeitslosengeld II gelten vergleichbare Regelungen. Sie müssen jede Ortsabwesenheit rechtzeitig bei ihrem Jobcenter beantragen und die Zustimmung einholen.
PM