Handwerk: Schüler der einjährigen Berufsfachschule nicht abschieben

Vor dem Hintergrund der heute zu Ende gehenden Integrationsministerkonferenz erneuerte der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) seine Forderung nach einer Gleichstellung von Schülerinnen und Schülern der einjährigen Berufsfachschule mit Auszubildenden im ersten Lehrjahr.

„Wenn alle anderen Bedingungen erfüllt sind, darf eine Abschiebung von Geflüchteten nicht aus dem alleinigen Grund erfolgen, dass der Schulbesuch keine qualifizierte Berufsausbildung ist“, forderte Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold. Schülerinnen und Schüler der einjährigen Berufsfachschule absolvieren während ihrer Schulzeit regelmäßig Praktika in Handwerksbetrieben. Sofern sie sich im Anschluss für eine Ausbildung entscheiden, wird das Schuljahr in der Regel komplett auf die Ausbildung angerechnet. „Die einjährige Berufsfachschule ist Teil der Berufsausbildung im Handwerk“, machte Reichhold deutlich.

Es sei richtig, dass sich Minister Manne Lucha dafür einsetze, für Geflüchtete im einjährigen Ausbildungsberuf zum Altenpfleger eine Duldung zu erwirken. Reichhold: „Diese Regelung muss dann aber auch für die einjährige Berufsfachschule gelten.“

PM

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