Der Deutsche Journalisten-Verband sieht in der Kündigung der Gemeinsamen Vergütungsregeln für freie Text- und Bildjournalisten an Tageszeitungen durch den BDZV einen „Affront gegen die Freien“.
Die Kündigung war am heutigen Dienstag zum 28. Februar in letzter Minute ausgesprochen worden. Als Grund geben die Zeitungsverleger das am 1. März in Kraft tretende Urhebervertragsrecht an. Das darin vorgesehene Verbandsklagerecht, mit dem der DJV die Einhaltung der Vergütungsregeln für seine Mitglieder gerichtlich erzwingen kann, sei den Verlegern ein Dorn im Auge, erfuhr der DJV aus BDZV-Kreisen.
DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall kritisiert die Kündigung der Vergütungsregeln: „Die Kündigung kurz vor Toresschluss wirkt wie eine Panikattacke der Zeitungsverleger.“ So gehe man unter seriösen Verhandlungspartnern nicht miteinander um.
Der DJV weist in dem Zusammenhang die freien Journalistinnen und Journalisten darauf hin, dass die Honorare auch künftig angemessen sein müssten. Diesen Maßstab haben mehrere Gerichte festgeschrieben. Außerdem ist er ein zwingender gesetzlicher Anspruch. Ansprechpartner für freie Zeitungsjournalisten sind die DJV-Landesverbände.
PM