ver.di Baden-Württemberg führt das Tarifergebnis von Potsdam auch auf die drei Warnstreikwellen zurück. Nur durch den starken Protest aus den Dienststellen, so ver.di, konnten Einschnitte in die Leistungen der betrieblichen Rente verhindert werden. Es gibt insbesondere in den unteren Einkommensgruppen deutliche Reallohnsteigerungen trotz moderater und paritätischer Erhöhungen der Beiträge zur Zusatzversorgung.
Dagmar Schorsch-Brandt, stellvertretende Landesbezirksleiterin von ver.di Baden-Württemberg: „Das Verhandlungsergebnis ist ein tragfähiger Kompromiss, der durch die soziale Komponente ein Plus im Geldbeutel bedeutet. Aus baden-württembergischer Sicht erfreulich ist, dass nun auch Wechselschichtarbeitende in den Zentren für Psychiatrie im Land den Zusatzurlaubstag erhalten und der Nachtschichtzuschlag dort für alle 20 Prozent beträgt. Dies ist ein Beitrag zu guter Arbeit in Baden- Württemberg.“
ver.di Baden-Württemberg fordert von der Landesregierung die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Ergebnisses auf die Beamtinnen, Beamten und Versorgungsempfänger.
Im Tarifkonflikt im öffentlichen Dienst der Länder haben die Tarifparteien in der vierten Verhandlungsrunde am Samstagabend (28. März 2015) in Potsdam ein Ergebnis erzielt. Danach werden die Tarifgehälter in zwei Schritten angehoben: Rückwirkend zum 1. März 2015 steigen sie um 2,1 Prozent. Zum 1. März 2016 erfolgt ein weiterer Anhebungsschritt um 2,3 Prozent, mindestens aber um 75 Euro pro Monat. Damit erhöhen sich die Entgelte über die Laufzeit um durchschnittlich 4,61 Prozent, in den unteren Entgeltgruppen in der Spitze sogar um mehr als sechs Prozent.
Um die Leistung der Zusatzversorgung auch bei steigender Lebenserwartung zu sichern, werden die Beiträge zur Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) im Westen zum 1. Juli 2015 um 0,2 Prozent und in den beiden Folgejahren um jeweils 0,1 Prozent erhöht. Bei der VBL Ost steigen die Beiträge zu denselben Zeitpunkten um jeweils 0,75 Prozent. Die Beitragsänderung greift ausschließlich für Versicherte im Bereich des Tarifvertrags der Länder (TdL). Die Arbeitgeber beteiligen sich im gleichen Umfang. Zum Ausgleich für die Mehrbelastung der Beschäftigten wird die Jahressonderzahlung im Osten in fünf gleichen Schritten auf das Westniveau angehoben (für die Entgeltgruppen 1 bis 8 von derzeit 71,5 auf 95 Prozent des Monatsgehalts).
Auszubildende erhalten in diesem und im nächsten Jahr eine Erhöhung ihrer Vergütung um jeweils 30 Euro monatlich, ihr Urlaubsanspruch steigt von 27 auf 28 Tage, die faktische Übernahmegarantie nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung wird um zwei Jahre verlängert. Zum Problem der sachgrundlosen Befristungen gibt es von Seiten der Länder eine Gesprächszusage, sobald im Herbst 2015 ein von Bund und ver.di in Auftrag gegebenes Gutachten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zur Befristungspraxis im öffentlichen Dienst vorliegt. Ziel von ver.di bleibt weiterhin der tarifliche Ausschluss sachgrundloser Befristungen.
Bei der Frage der tariflichen Eingruppierung angestellter Lehrkräfte gab es kein gemeinsames Verhandlungsergebnis.
Die Bundestarifkommission hat das Verhandlungsergebnis mit deutlicher Mehrheit für die jetzt folgende Mitgliederbefragung zur Annahme empfohlen. ver.di fordert von den Bundesländern die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Ergebnisses auf die Beamtinnen, Beamten und Versorgungsempfänger.
PM