ÖPNV-Betriebsräte wenden sich an Bundestagsabgeordnete – Umgehung von Arbeitnehmerschutz bedroht bundesweit tarifgebundene Verkehrsunternehmen –
59 Betriebsrats- und Personalratsvorsitzende sowie Stellvertretungen aus privaten und öffentlichen ÖPNV-Unternehmen in Baden-Württemberg haben sich in einem offenen Brief an ihre Bundestagsabgeordneten im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des deutschen Bundestages gewandt. Sie fordern eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes. Auch im übrigen Bundesgebiet richteten die Arbeitnehmervertreter offene Briefe an ihre Bundestagsabgeordneten.
Grund für das Anschreiben ist, dass eine Kommune durch europäisches Recht zwar die Wahl hat, den Nahverkehr entweder auszuschreiben oder direkt an ein eigenes Unternehmen zu vergeben. Sie kann dazu Vorgaben zur Qualität und zu sozialen Bedingungen für die Beschäftigten machen, dazu gehört auch die Übernahme der Beschäftigten. Die meisten Bundesländer haben repräsentative Tarifverträge für den ÖPNV in Tariftreuegesetzen bestimmt. Mit dem im deutschen Personenbeförderungsgesetz (PBefG) festgelegten „Vorrang eigenwirtschaftlicher Anträge“ wird das Vergabeverfahren jedoch abgebrochen und alle Vorgaben zum Arbeitnehmerschutz werden unwirksam.
„Tarifgebundene private und kommunale Unternehmen haben keine Chance mit eigenwirtschaftlichen Anträgen zu konkurrieren. Dieser ungleiche Wettbewerb findet ausschließlich über Sozialdumping statt. Wir befürchten eine Welle der Tarifflucht und eine massive Unterhöhlung des bisherigen Tarifgefüges. Dieses Ungleichgewicht widerspricht den Grundsätzen einer sozialen Marktwirtschaft“, so die Arbeitnehmervertreter in ihrem Schreiben.
Ein Negativ-Beispiel ist der Pforzheimer Stadtverkehr, wo durch einen eigenwirtschaftlichen Antrag der Deutschen Bahn über 200 Beschäftigte ihren Job verlieren. In Hildesheim ist die Deutsche Bahn mit einem eigenwirtschaftlichen Antrag zwar gescheitert. Das städtische Unternehmen musste aber dazu einen eigenen eigenwirtschaftlichen Antrag vorlegen und bekam den Zuschlag nur um den Preis der Absenkung der Arbeitsbedingungen. Auch zahlreiche andere private Unternehmen haben bereits eigenwirtschaftliche Anträge gestellt, unter anderem in Kiel, Leverkusen, Hamm, Gotha, Esslingen und Oldenburg. Einige Anträge wurden abgelehnt, Bieter klagen jedoch dagegen. ver.di geht von aktuell 1.600 Beschäftigten aus, deren Arbeitsplätze betroffen sind.
Die Arbeitnehmervertreter weisen darauf hin, dass in den kommenden drei Jahren die überwiegende Mehrzahl aller Neuvergaben im öffentlichen Nahverkehr ansteht, daher muss sofort gehandelt werden: „Wir bitten Sie im Namen der 130.000 Beschäftigten im öffentlichen Nahverkehr und ihrer Familien dringend um Unterstützung. Bitte wirken Sie in Ihren Gremien auf eine schnelle Änderung des Personenbeförderungsgesetzes hin“, adressieren sie an die Abgeordneten.
Die Betriebs- und Personalräte und ihre Gewerkschaft ver.di fordern die Streichung des Vorrangs eigenwirtschaftlicher Verkehre, zumindest jedoch eine Klarstellung im Personenbeförderungsgesetz, dass auch eigenwirtschaftliche Antragsteller die kommunalen Vorgaben zu sozialen Standards und Beschäftigtenübernahme sowie die Tariftreuegesetze einhalten müssen. Außerdem muss in Ausschreibungsverfahren die Übernahme der Beschäftigten bei Betreiberwechseln auch im ÖPNV verbindlich vorgeschrieben werden.
Offener Brief mit Unterzeichnenden:
PM