Der Mindestlohn beträgt im Südwesten knapp die Hälfte des Bruttostundenverdienstes
Rund 8 Prozent der baden‑württembergischen Arbeitnehmer haben im April 2014, also vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns, weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdient. Der durchschnittliche Stundenverdienst dieser Beschäftigten lag bei rund 7 Euro und damit knapp 1,50 Euro unter dem aktuell geltenden Mindestlohn. Nach Feststellung des Statistischen Landesamts arbeiteten fast zwei Drittel davon als Minijobber. Diese Ergebnisse wurden aus der Verdientsstrukturerhebung ausgewertet.
Im Vergleich der Bundesländer gab es anteilig weniger Geringverdiener nur noch in Bayern und Hamburg mit jeweils rund 7 Prozent der Arbeitnehmer. Dagegen erhielten 20 Prozent der Beschäftigten in Ostdeutschland im April 2014 einen Bruttostundenverdienst unter 8,50 Euro. In Mecklenburg-Vorpommern betrug dieser Anteil sogar fast ein Viertel.
Der Mindestlohn beträgt im Südwesten rund 46 Prozent des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes, während dieser Anteil in Ostdeutschland bis auf 63 Prozent ansteigt. Die Einführung eines bundeseinheitlich gleichen Mindestlohns wirkt sich in Ostdeutschland im Vergleich zum Hochlohnland Baden‑Württemberg stärker aus. Der Lohnabstand zwischen Mindest- und Durchschnittslohn ist im Südwesten deutlich größer als in den neuen Bundesländern.
Tabelle 1
Anteil der Jobs mit einem Bruttostundenverdienst von unter 8,50 EUR nach Bundesländern im April 2014 |
|
Bundesländer | Prozent |
Datenquelle: Verdientsstrukturerhebung
© Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 2016 |
|
Mecklenburg-Vorpommern | 24,3 |
Sachsen-Anhalt | 23,3 |
Sachsen | 23,2 |
Thüringen | 22,4 |
Brandenburg | 21,9 |
Berlin | 13,2 |
Schleswig-Holstein | 11,8 |
Rheinland-Pfalz | 11,8 |
Niedersachsen | 10,9 |
Bremen | 10,4 |
Nordrhein-Westfalen | 10,2 |
Saarland | 9,8 |
Hessen | 8,7 |
Baden-Württemberg | 8,4 |
Hamburg | 7,4 |
Bayern | 7,3 |
Herausgegeben vom Statistischen Landesamt Baden‑Württemberg.