Novellierung des Chancengleichheitsgesetz – Gemeindetag stellt sich gegen Frauenförderung und das Grundgesetz

Mit einem Brief an die Ausschussmitglieder für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren im Landtag versucht der Gemeindetag Baden-Württemberg den Abgeordneten im Landtag vorzuspielen, dass bei der Frauenförderung in den Gemeinden und Kommunen alles im grünen Bereich ist. Sie schlagen vor, dass das Chancengleichheitsgesetz ersatzlos aufgehoben werden soll.

Dies sieht Dagmar Schorsch-Brandt (stellvertretende ver.di Landesbezirksleiterin), die von einer taktischen Einflussnahme spricht, nicht so: „Das aus unserer Sicht bereits schon weich gespülte Chancengleichheitsgesetz soll kurz vor der Zielgeraden verhindert werden. Dies ist für uns nicht akzeptabel. Das Gesetz schadet niemandem und nützt vielen – auch Männern, da mit der Streichung das Thema Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf weg wäre.“

Zusätzlich ist auf Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz hinzuweisen: Der Staat – und damit auch die Gemeinden und Kommunen – fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Von faktischer Gleichstellung kann in Baden-Württemberg noch nicht gesprochen werden. „Daher ist es jetzt wichtig, dass das Gesetz endlich kommt“, so Schorsch-Brandt.

Claudia Busch, stellvertretende Vorsitzende des ver.di Landesbezirksfrauenrat Baden-Württemberg, ergänzt: „Ein trauriges Signal an 51 Prozent der Bevölkerung, ein empörendes Signal an alle Frauen in Baden-Württemberg und ein Beleg dafür, dass der Weg zur Gleichstellung in Baden-Württemberg noch sehr weit ist und frau immer noch gegen antiquierte gesellschaftliche Einstellungen kämpfen muss.“

PM

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  1. […] müssen zwingend bislang unzureichend genutzte Leistungspotenziale auch von älteren Arbeitnehmern und Frauen erschlossen […]

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