Land beschleunigt Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Anfang Dezember ist das Gesetz zur Änderung von Vorschriften zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Baden-Württemberg in Kraft getreten. Damit hat das Land neue Vorgaben der EU umgesetzt. „Wir leisten damit einen wichtigen Beitrag zur schnellen Arbeitsmarktintegration von Migranten“, sagte Integrationsministerin Bilkay Öney.

„Mit den vom Landtag einstimmig beschlossenen Änderungen des Landesanerkennungsgesetzes und anderer Vorschriften leisten wir einen wichtigen Beitrag zur möglichst schnellen Anerkennung von beruflichen Abschlüssen und damit zur Arbeitsmarktintegration von Migranten. Mit Vorwarnmechanismen bei Berufsverboten im Gesundheits- und Bildungswesen oder bei Antragstellungen mit gefälschten Dokumenten schützen wir Patienten und Kinder. Zudem bauen wir unnötige Bürokratie ab“, sagte Integrationsministerin Bilkay Öney heute.

Zeit und Kosten sparen

Bei den Änderungen geht es um verschiedene Verfahrenserleichterungen. Künftig können bei der Anerkennung auch im Zuge des lebenslangen Lernens informell erworbene Kompetenzen stärker berücksichtigt werden. Die Verfahren können elektronisch und über die sogenannten Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Der Umgang mit einzureichenden Dokumenten wird vereinfacht, was Zeit und Kosten spart. Außerdem werden für den Fall, dass die EU künftig auch für landesrechtlich geregelte Berufe den Europäischen Berufsausweis einführt, schon jetzt die rechtlichen Grundlagen geschaffen.

Mit zwei neu eingeführten Instrumenten wird EU-weit einem Missbrauch von Anerkennungsverfahren begegnet. über elektronisch verbreitete Vorwarnungen wird darüber informiert, wenn gegen Angehörige von bestimmten Berufen im Gesundheitswesen sowie im Bereich Erziehung und Bildung Beschränkungen oder Berufsverbote verhängt werden. Zudem wird künftig vor Personen gewarnt, bei denen ein Gericht festgestellt hat, dass sie sich mit gefälschten Dokumenten eine Anerkennung verschaffen wollten.

Hintergrundinformationen zum Einheitlichen Ansprechpartner

über den Einheitlichen Ansprechpartner können Interessierte alle Informationen einholen und alle Verfahren und Formalitäten abwickeln, die für die Aufnahme und Ausübung einer Tätigkeit nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie notwendig sind. Dazu zählen Erklärungen, Anmeldungen und Genehmigungsanträge bei den zuständigen Behörden, aber auch Anträge zur Eintragung in Register, Berufsrollen oder Datenbanken oder zur Registrierung bei Berufsverbänden oder Berufsorganisationen. Der Einheitliche Ansprechpartner übernimmt auf Wunsch die Funktion eines Verfahrenslotsen.

In Baden-Württemberg stehen interessierten Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Angehörigen der freien Berufe sowohl die Kammern als auch die Stadt- und Landkreise als Einheitliche Ansprechpartner zur Verfügung.

Gesetzblatt des Landes Baden-Württemberg vom 4. Dezember 2015 (Auszug): Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes Baden-Württemberg (PDF).

PM

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