Die Bezirksversammlung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Bezirkskammer Göppingen hat sich auf ihrer letzten Sitzung auch kritisch mit Plänen der Bundesregierung im Bereich der Arbeitsmarktpolitik auseinandergesetzt. Nach einem derzeit vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums soll der Einsatz von Zeitarbeit und Werkverträgen in Unternehmen ab 2017 strenger reguliert werden.
Neben der Begrenzung der Zeitarbeit auf 18 Monate in einem Betrieb und der Gleichstellung der Gehälter nach neun Monaten soll insbesondere der Arbeitsvertrag in Abgrenzung zum Werkvertrag mit acht Kriterien und einer Vermutungsregelung festgeschrieben werden, um einen Missbrauch zu verhindern. „Die Regelungen sind teilweise unklar, praxisfremd und in einer arbeitsteiligen Welt wirtschaftlich kontraproduktiv“, meinte auch Göppingens IHK-Vizepräsident Walter Jerusalem zu dem Gesetzesvorhaben.
„Das alles erweckt ungute Erinnerungen an das Gesetz zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit“, betonte IHK-Bezirkskammerpräsident Martin in der Diskussion vor den IHK-Mittelständlern. Er erinnerte daran, dass bereits vor Jahren eine ähnliche Regelung mit Abgrenzungskriterien zur Scheinselbständigkeit mit einer gesetzlichen Vermutungsregelung eingeführt worden sei. Diese habe damals zu einer Welle von Kündigungen, Klagen und rechtlicher Unsicherheiten bei den Auftraggebern und den selbständigen Unternehmern geführt. Dieselbe Bundesregierung habe diese Regelung später wieder komplett aus dem Gesetz gestrichen, betonte Martin.
PM