Im Ausland erworbene Berufsqualifikationen – Baden‑Württemberg: Über 3 000 Anträge positiv entschieden – Weniger als 500 Anträge abgelehnt

In Baden‑Württemberg wurden im Jahr 2014 insgesamt 3 040 Anträge auf Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation ganz oder teilweise positiv entschieden. Davon wurden 1 577 nach Bundesrecht anerkannt und 1 463 nach Landesrecht. Insgesamt, so das Statistische Landesamt, wurden auf beide Verfahren bezogen 4 248 Anträge auf Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation gestellt.

In nahezu drei Viertel der Anträge (3 200 Verfahren) wurden zwanzig Ausbildungsstaaten am häufigsten angegeben. Die meisten Anerkennungsanträge wurden von Personen gestellt, die ihren Beruf in Rumänien erlernt hatten. Das war jeder neunte Antrag (11 Prozent). Ein Grund dürfte sein, dass rumänische Staatsbürger als Arbeitnehmer in Deutschland seit dem Jahr 2014 die gleichen Rechte haben wie deutsche Arbeitnehmer. Die Plätze zwei bis sieben mit je zwischen zweihundert und dreihundert Anträgen entfallen auf die ursprünglichen Ausbildungsstaaten Polen, die Russische Föderation, Bosnien und Herzegowina, Ungarn, Griechenland und Italien waren. Auf Platz zwanzig liegt Syrien mit 1 Prozent aller Anträge (48 Anträge), wobei hier sicherlich in den kommenden Jahren mit einem Anstieg zu rechnen ist.

Während bei Anerkennungen nach dem Bundesrecht Männer wie Frauen quantitativ in ähnlichem Maße Anträge stellen, überwiegt bei landesrechtlichen Anerkennungsverfahren die Zahl der Antragstellerinnen deutlich mit über 80 Prozent. Bei den bundesrechtlich geregelten Berufen sind Anerkennungsverfahren in der Berufshauptgruppe »Medizinische Gesundheitsberufe« Spitzenreiter. Im vergangenen Erhebungsjahr 2014 entfielen knapp 65 Prozent bzw. 1 500 Anträge auf Berufe dieser Gruppe. Über die Hälfte der Anträge zur Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen bei landesrechtlich geregelten Berufen betrafen die Berufshauptgruppe »Erziehung, soziale und hauswirtschaftliche Berufe, Theologie«. Hier lag der Anteil der Antragstellerinnen sogar bei nahezu 97 Prozent.

 

Anerkennungsverfahren in Baden-Württemberg seit 2012 nach Entscheidung vor Rechtsbehelf und Geschlecht
Berufshauptgruppe Ins­gesamt1) darunter von Frauen abgeschlossene Verfahren Entscheidung vor Rechtsbehelf noch keine Entscheidung
negativ positiv – volle Gleichwertigkeit Auflage einer Ausgleichsmaßnahme/ positiv (beschränkter Berufszugang nach HwO)
Anzahl in %
1) Ohne Meldungen oder Entscheidungen bzgl. der Dienstleistungsfreiheit.
2012 – Bundesrechtlich geregelte Berufe
Insgesamt 1.678 826 76,0 3,3 71,0 1,6 24,0
darunter Medizinische Gesundheitsberufe 1.174 643 95,7 0,7 92,9 2,1 4,3
2013 – Bundesrechtlich geregelte Berufe
Insgesamt 2.187 1.258 80,1 13,3 61,2 5,6 19,9
darunter Medizinische Gesundheitsberufe 1.566 1.041 83,5 7,9 68,3 7,3 16,5
2014 – Bundesrechtlich geregelte Berufe
Insgesamt 2.353 1.266 77,1 10,0 65,6 1,4 22,9
darunter Medizinische Gesundheitsberufe 1.516 988 86,5 2,9 81,7 1,9 13,5
2014 – Landesrechtlich geregelte Berufe
Insgesamt 1.895 1.578 90,0 12,8 33,0 44,2 10,0
darunter Erziehung, soziale und hauswirtschaftliche Berufe, Theologie 1.049 1.014 88,6 20,7 16,0 51,9 11,4

© Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 2015

 

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