ver.di begrüßt die Einführung des landeweiten Jobticket BW, kritisiert aber, dass nicht alle, die nach Landesrecht bezahlt oder besoldet werden einen Anspruch haben, sondern nur die direkten Landesbeschäftigten.
Damit fallen viele Beschäftigte, die ihre Arbeit für das Land Baden-Württemberg erbringen, aber nur indirekt auf der Pay-Roll des Landes stehen, aus der Förderung heraus. Durch die von der Landesregierung getroffene Regelung werden auch mancherorts Beschäftigte einer Dienstelle unterschiedlich behandelt. So zum Beispiel am KIT. Bei der Fusion von Universität und Kernforschungszentrum in Karlsruhe sind die Beschäftigungsverhältnisse der Universität, also des Landes, auf das KIT übergegangen, es sei denn, die Beschäftigten haben von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht. Nach Schätzungen von ver.di gibt es noch rund 500 „Widersprecher“ am KIT. Diese können nun den Zuschuss zum Job Ticket beantragen, alle anderen – mehrere 1.000 – nicht.
„Das ist nicht nachvollziehbar. Wir wollen, dass das Land den Mobilitätsanreiz auf alle Beschäftigten ausdehnt, für die es die Verantwortung hat. Dazu gehören unter anderem das KIT oder der SWR“, so Hanna Binder von ver.di Baden-Württemberg.
PM