IHKs schlagen 3+2-Lösung für Flüchtlinge in Ausbildung vor

Die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg appellieren an die Landesregierung, sich im Bundesrat für ein erweitertes Bleiberecht für Flüchtlinge in Ausbildung einzusetzen und den Gestaltungsspielraum voll auszuschöpfen. Überlegenswert könnte eine sogenannte 3+2-Lösung sein. Danach hätten junge Flüchtlinge ohne Aufenthaltstitel die Garantie, während der Dauer ihrer Ausbildung drei Jahre lang nicht abgeschoben zu werden. Bei erfolgreichem  Abschluss der Berufsausbildung würde sich eine weitere zweijährige Duldung anschließen.

„Wir müssen Lösungen finden, durch die das Fachkräftepotenzial von Flüchtlingen aktiviert werden kann“, so Andreas Richter, Hauptgeschäftsführer der IHK Region Stuttgart und Federführer Ausbildung sowie Volkswirtschaft im Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag (BWIHK). Die beiden Federführungen betreuen das Thema Beschäftigung und Ausbildung von Flüchtlingen.

Zudem bräuchten Ausbildungsbetriebe die Sicherheit, dass ein Auszubildender aus dem Kreis der Asylbewerber und Flüchtlinge die Ausbildung beenden kann, betont Richter. Für viele Betrieb sei zudem die Chance, den Azubi zu übernehmen, ein wichtiger Aspekt. Denn Ausbildung sei für viele Betriebe Teil ihrer Fachkräfte-Strategie.

Mit dieser Forderung unterstützen die Industrie und Handelskammern in Baden-Württemberg den Vorstoß der Arbeitgeber Baden-Württemberg, das Bleiberecht für alle Flüchtlinge zu verbessern, wenn sie sich in einer Berufsausbildung befinden.

PM

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