Seit November 2017 hat die L-Bank im Auftrag des Verkehrsministeriums rund 1.000 Anträge auf Förderung von Elektrofahrzeugen oder E-Lastenrädern mit einem Fördervolumen von rund drei Millionen Euro bewilligt. Dadurch wurde eine Gesamtinvestition in Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb in Höhe von rund 10 Millionen Euro ausgelöst. „Wir wurden von Förderanträgen regelrecht überrannt und mussten die Förderlinie zwischenzeitlich sogar schließen“, teilte Verkehrsminister Winfried Hermann am 13.09.2018 mit. „Das große Interesse zeigt, dass Elektromobilität bereits heute alltagstauglich ist. Elektrische Lastenfahrräder sind im gewerblichen Bereich der Renner – und zwar quer durch alle Sparten – vom Steuerberaterbüro bis zum Malerbetrieb. Elektrische Pkw sind besonders von Pflege- und Sozialdiensten gefragt“, so Minister Hermann weiter.
Infolge der hohen Nachfrage war das für 2018 verfügbare Budget für den BW-e-Gutschein und die Förderung von E-Lastenrädern zwischenzeitlich bereits ausgeschöpft. „Nun jedoch stehen weitere rund 2 Millionen Euro für die Förderung von Elektrofahrzeugen und E-Lastenrädern zur Verfügung, sodass Förderanträge wieder eingereicht werden können“, freute sich Minister Hermann. Seit dem 1. September 2018 können Förderanträge wieder zu den bekannten Bedingungen über die L-Bank gestellt werden. „Unser Ziel ist es, mit unserer Förderung ein Prozent der jährlichen Pkw-Zulassungen durch Elektrofahrzeuge zu ersetzen, also etwa 5.000 Fahrzeuge,“ so Hermann. Das Land fördert bis zu 3.000 Euro pro Fahrzeug, in Gebieten mit hoher Luftbelastung gibt es sogar 5.000 Euro pro Fahrzeug, jeweils zusätzlich zur Bundesförderung. Gefördert werden Flotten, die viel innerorts unterwegs sind, unter anderem Pflegedienste, Taxen und Lieferdienste.
Außerdem wird Verkehrsminister Hermann in Kürze den Beitritt Baden-Württembergs zur internationalen Zero-Emission Vehicle (ZEV) Alliance unterzeichnen und damit ein weiteres deutliches Zeichen zur Wichtigkeit emissionsfreier Mobilität setzen. Die Mitglieder der ZEV Alliance bekennen sich zur Notwendigkeit Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor einzusparen und setzen sich gemeinsam für eine beschleunigte Einführung und Etablierung der Elektromobilität ein.
Aktuelle Informationen zu den Förderkriterien sowie zur Antragstellung können jederzeit im Internet auch unter www.elektromobilität-bw.de abgerufen werden. Weitere Informationen zur ZEV Alliance finden Sie unter http://www.zevalliance.org/.
Weitere Informationen:
BW-e-Gutschein: www.l-bank.de/elektrofahrzeug
E-Lastenrad-Förderung: www.l-bank.de/elektrolastenrad
PM Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg