Notruf 112 – doch die Zeit läuft davon

Medien berichten darüber, dass es in ganz Deutschland an verfügbaren Notärzten und Rettungswagen innerhalb der vorgegebenen Hilfsfristen mangeln soll. Sollte dieser Sachverhalt tatsächlich zutreffen, dann wäre das so nicht hinnehmbar.

Von Alfred Brandner

Die Einhaltung der Hilfsfristen in Baden Württemberg, wird durch das Landesrettungsdienstgesetz vorgegeben. Die Eintreffzeiten sollen möglichst nicht mehr als 10, höchstens 15 Minuten in 95% aller Einsätze dauern. Eine entsprechende Positionierung  der Rettungswachen soll die Einhaltung dieser Fristen ermöglichen. Weiterhin ist die Anzahl der Einsatzfahrzeuge, Notärzte, Rettungsassistenten und Rettungssanitäter für jeden Rettungsdienstbereich festgelegt. Geregelt wird das in Baden Württemberg durch sogenannte Bereichsausschüsse in Eigenverwaltung. Vertreter der Rettungsorganisationen und der Krankenkassen bestimmen/regeln den Bedarf.

Doch die Bedarfsplanungen der Bereichsausschüsse, scheinen am tatsächlichen Bedarf vorbei zu gehen. Ständig kann man aus den Medien, bzw. Statistiken entnehmen, dass Rettungsdienste und Notärzte die Einhaltung der Hilfsfristen definitiv nicht bewältigen können- das darf nicht sein.

Notfallpatienten sind keine Bittsteller, sondern haben einen Rechtsanspruch auf eine funktionierende Notfallrettung. Sollte es zu relevanten Zwischenfällen wegen Personal- oder Fahrzeugmangel kommen, oder gekommen sein, dann müssten Betroffene, bzw. Geschädigte das nicht einfach unwidersprochen hinnehmen. Wenn Kostenträger und Politik dazu verpflichtet sind, verantwortungsbewusst mit den Geldern der Versicherten umzugehen, dann sind diese erst recht verpflichtet, funktionierende Systeme zur Erhaltung von Gesundheit und des Lebens der Versicherten bereit zu stellen.

Wie kann man als vermeintlich Geschädigter Abhilfe herbeiführen? Zunächst natürlich mit der Herstellung von Öffentlichkeit – das ist wirksam und effektiv. Betroffene sollten „durchlebte Erfahrungen“ den Redaktionen von Presseagenturen und sonstigen Medien übermitteln.

Landtagsabgeordnete oder Mitglieder des Bundestages aus Ihrem Wahlkreis sind Ansprechpartner erster Güte. Auch die Direktoren und Geschäftsführer der Krankenkassen sollen informiert sein. Diese Personen, einschließlich der Verantwortlichen der Rettungsdienstbetreiber,  sollten im Schadensfall öffentlich Rede und Antwort stehen müssen.

Patienten (Kunden) sind keine Bittsteller oder Untermenschen, die sich allen nur denkbaren Situationen im Gesundheitswesen unterordnen müssen. Politik und Kostenträger sind verpflichtet, der Bevölkerung eine funktionierende Notfallrettung zur Verfügung zu stellen.

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