Bei den Verhandlungen zum transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP stehen in den kommenden Wochen und Monaten wichtige Entscheidungen an – auch zu gentechnisch veränderten Produkten. Unter anderem geht es um die Erlaubnis für den Anbau gentechnisch veränderter Sorten sowie um weitere Importzulassungen von gentechnisch veränderten Produkten. Der US-Senat hat vergangene Woche klar gemacht, dass er bei den Verhandlungen zum Freihandelsabkommen TTIP darauf abzielt, dass die Gentechnik-Kennzeichnung in Europa fällt. Der US-Senat sieht die Kennzeichnung gentechnisch veränderter Organismen als ungerechtfertigtes Handelshemmnis für amerikanische Konzerne an.
„Das europäisch-amerikanische Freihandelsabkommen TTIP darf nicht zum Einfallstor für die Gentechnik auf Acker und Teller werden. Daher erwarte ich von der EU-Kommission und von der Bundesregierung klare Ansagen und eine unverhandelbare Position gegen Agro-Gentechnik und für Verbraucherschutzrechte. Dass der US-Senat nun alles daran setzt, die Gentechnik-Kennzeichnung in Europa zu kippen, ist ein alarmierendes Signal. Die Verhandlungsposition der Amerikaner gefährdet das Freihandelsabkommen – nur wenn es gelingt, Verbraucherinteressen zu wahren, kann ein Freihandelsabkommen die Menschen überzeugen“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde am Dienstag (2. Juni) in Stuttgart.
„Es darf nicht sein, dass unsere europäischen Umwelt- und Verbraucherstandards einfach über Bord geworfen werden. Ein vernünftig gemachtes Freihandelsabkommen kann Perspektiven für unsere exportorientierte Wirtschaft bieten – jedoch nur, wenn Bewährtes dabei nicht unter die Räder kommt. Die Bürgerinnen und Bürger wollen keine Agro-Gentechnik in Europa. Sie wollen verlässlich wissen, was sie auf ihren Tellern haben. EU-Kommission und Bundesregierung dürfen sich bei den Verhandlungen mit den Amerikanern keinen Millimeter bewegen, was den Schutz der Europäerinnen und Europäer vor Gentechnik auf Acker und Teller angeht“, so Bonde. Und auch die Unternehmen und die Unternehmensverbände seien gefragt, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Agro-Gentechnik zu schützen, so der Minister weiter. „Wir freuen uns, wenn auch Unternehmerinnen und Unternehmer, die in den Standard ‚Ohne Gentechnik‘ investiert haben, ihren Einfluss geltend machen, um die Gentechnik-Freiheit auf dem Acker langfristig für sich und zum Wohle ihrer Kundinnen und Kunden zu sichern“, sagte Bonde.
Zu den jüngsten Aussagen des US-Senats sagte der Minister: „Die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen darf nicht zum Spielball von Profitinteressen multinationaler Konzerne werden. Die Kennzeichnung von Gentechnik-Food in Europa ist nicht verhandelbar.“
Gentechnik-Freiheit in Europa verteidigen
Der Minister wies darauf hin, dass Baden-Württemberg Mitglied im Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen sei. Anfang Mai hatte das Europäische Netzwerk gentechnikfreier Regionen in der Berliner Erklärung seine Forderungen in der aktuellen Gentechnik-Diskussion formuliert: flächendeckende Nutzung der Möglichkeit von Anbauverboten für auf EU-Ebene zugelassene gentechnisch veränderten Sorten, Unterstützung der Eiweißinitiativen für mehr pflanzliches Eiweiß aus Europa, Sicherung des europäischen Standards bei gentechnisch veränderten Organismen im Rahmen der Verhandlungen zum Freihandelsabkommen TTIP, Sicherung von gentechnikfreien Lebens- und Futtermitteln, Kennzeichnung von Lebensmitteln für Wahlfreiheit sowie Vorsorgeprinzip bei der Bewertung neuer Technologien der Pflanzenzüchtung. „Baden-Württemberg teilt diese Positionen. Wir wollen alle Möglichkeiten nutzen, unsere Äcker und Lebensmittel vor der Risikotechnologie Gentechnik zu schützen“, betonte Bonde abschließend.
Hintergrundinformationen:
Vergangene Woche übertrug der US-amerikanische Senat Präsident Barack Obama die Trade Promotion Authority (TPA) für die Verhandlungen des transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP. Gleichzeitig forderte der US-Senat Präsident Obama auf, ungerechtfertigte Handelsbarrieren abzuschaffen – beispielsweise die Kennzeichnung von Biotechnologieprodukten. Beschlussvorlage des US-Senats:https://www.congress.gov/114/bills/s995/BILLS-114s995rs.pdf
Baden-Württemberg ist seit 2012 Mitglied im Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen Europas, dem aktuell 64 Regionen in verschiedenen Ländern Europas angehören. Weitere Maßnahmen des Landes für eine gentechnikfreie Landwirtschaft:
- Landeseigene Flächen werden nur mit der Verpflichtung verpachtet, keine gentechnisch veränderten Organismen anzubauen.
- In den landwirtschaftlichen Landesanstalten, die Tierhaltung betreiben, werden ausschließlich GVO-freie Futtermittel verfüttert.
- Mit einem umfangreichen Saatgut-Monitoring bei Mais, Sojabohnen und Raps wird die Gentechnikfreiheit des Saatguts vor der Aussaat geprüft.
- Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher liefert ein in Deutschland einmaliges Ernte-Monitoring bei heimisch erzeugtem Mais, Soja, Raps und Leinsaat Hinweise auf mögliche Verunreinigungen durch gentechnisch veränderte Organismen.
- Die amtliche Futtermittel- und Lebensmittelüberwachung überprüft regelmäßig Rohstoffe, Futtermittel und Lebensmittel auf das Vorhandensein gentechnisch veränderter Organismen und die korrekte Kennzeichnung.
- Der Gentechnik-Erlass vom Mai 2014 soll bestimmte naturschutzfachlich be-sonders hochwertige Flächen vor Beeinträchtigungen durch einen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen schützen.
- Bei der Nutzung des Qualitätszeichens Baden-Württemberg wird bei tierischen Produkten auf eine GVO-freie Fütterung umgestellt, Teilbereiche sind jetzt schon umgestellt. Bei pflanzlichen Produkten ist eine Nutzung des Zeichens nur bei Gentechnikfreiheit möglich.
Berliner Erklärung des Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen
Informationen finden Sie auch unter www.mlr-bw.de.
PM