Augen auf beim Messekauf – Kein 14-tägiges Widerrufsrecht auf Messeständen in Deutschland

Am Freitag, 7. September, öffnet die beliebte Verbrauchermesse „Foire Européenne“ in Straßburg ihre Pforten. Doch wie ist das eigentlich, wenn man auf einer Messe etwas gekauft hat, das Produkt nicht gefällt und man es wieder zurückgeben möchte?
Auf einer französischen Messe gekaufte Artikel können nicht innerhalb von 14 Tagen einfach so zurückgegeben werden. Außerdem müssen Messeverkäufer darüber informieren, dass es kein Rücktrittsrecht gibt. Das tun sie mit Schildern an ihren Ständen: „Droit de rétractation exclu“ oder „Le consommateur ne bénéficie pas d’un droit de rétractation pour tout achat effectué sur ce stand“.
In Deutschland war das bislang anders: Wer auf einer Messe ein Produkt kaufte, das keinen direkten Bezug zum Messethema hatte, z. B. einen Dampfstaubsauger auf einer Ernährungsmesse, konnte dieses innerhalb von 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen, zurückgeben. Hatte das Produkt aber einen Messebezug, gab es kein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Der Europäische Gerichtshof hat im August Folgendes entschieden (Az C-485/17): Wenn ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Verbraucher damit rechnen muss, dass der Verkäufer auf einer Messe seiner Verkaufstätigkeit nachgeht und ihn anspricht, um einen Vertrag zu schließen, hat der Verbraucher kein 14-tägiges Widerrufsrecht und somit auch in Deutschland keine Chance, die Ware einfach so zurückzugeben. Egal, ob mit oder ohne Messebezug.
Daher:
Überlegen Sie gut, ob Sie die Ware wirklich haben wollen!
Prüfen Sie die Preise! Nicht immer sind Messepreise die günstigsten.

PM Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V.

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