Das Ministerium für Verkehr stellt Weichen für Radschnellwege und Carsharing

Das Ministerium für Verkehr hat dem Kabinett am 24. Juli 2018 den Entwurf für das überarbeitete Straßengesetz vorgelegt. Nach der Novellierung des Bundesfernstraßengesetzes, das nun die finanzielle Förderung von Radschnellwegen in der Baulastträgerschaft der Länder, Kreise und Gemeinden ermöglicht, muss das Landesrecht entsprechend angepasst werden. Damit wird eine umfassende Teilhabe am Förderprogramm gewährleistet. Gleichzeitig soll es künftig erlaubt sein, reservierte Stellplätze im öffentlichen Straßenraum für das Carsharing im Rahmen einer Sondernutzung zu schaffen.

„Radschnellwege eröffnen ein großes Potenzial, die Hauptverkehrsachsen auf Straße und Schiene zu entlasten, daher ist es unser erklärtes Ziel, entlang dieser Achsen Radschnellwege auch schnell zu bauen“, erläuterte Verkehrsminister Winfried Hermann, MdL.

Auch Carsharing leistet einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltige Mobilität. Ein Carsharing-Auto kann bis zu 20 private Autos ersetzen. Carsharing kann auch den öffentlichen Straßenraum von acht bis zwölf parkenden Autos entlasten. Nachdem der Bund mit dem Carsharinggesetz eine Sondernutzung im öffentlichen Straßenraum an Bundesstraßen zugelassen hat, soll nun auch an Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen das Carsharing ermöglicht werden. Durch die Schaffung reservierter öffentlicher Flächen für Carsharing, zum Beispiel in unmittelbarer Nähe zu Bus- oder Bahnhaltestellen, kann die Vernetzung mit anderen Verkehrsträgern erleichtert und so eine Lücke im Umweltverbund geschlossen werden. Das Straßengesetz wird im Land die Grundlage hierfür bilden. „Carsharing ist eine entscheidende Säule der Mobilität der Zukunft. Mit den Anpassungen in Straßengesetz schaffen wir die Voraussetzungen dafür, Baden-Württemberg als Carsharing-Land Nummer 1 weiter zu entwickeln. Mit den neuen Regeln kann Carsharing endlich besser ausgebaut werden“, sagte Minister Hermann weiter.

Der Entwurf soll nun den Verbänden zur Anhörung zugeleitet werden.

Hintergrund:

Nach der derzeitigen Rechtslage sind die Gemeinden Baulastträger selbstständiger Radwege. Damit auch das Land und die Kreise Radwege planen und bauen können, bedarf es einer Anpassung des Straßengesetzes. Mit der Kabinettsbefassung sind hierfür die Weichen gestellt.

Mit dem Erlass des Carsharinggesetzes des Bundes im vergangenen Jahr wurde die Rechtsgrundlage für reservierte Stellplätze für stationsbasiertes Carsharing an Bundesstraßen geschaffen. Die entscheidenden Rechtsverordnungen des Bundes, zum Beispiel über die Kennzeichnung von Carsharingfahrzeugen und über die Beschilderung zur Parkbevorrechtigung, stehen noch aus. Das Land schafft aber parallel bereits die straßenrechtlichen Voraussetzungen für das Carsharing an Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen, damit die neuen Regelungen dann möglichst schnell landesweit angewendet werden können. Künftig soll die Schaffung reservierter Stellplätze im öffentlichen Straßenraum für das Carsharing im Rahmen einer Sondernutzung erlaubt sein. Sobald die entsprechenden Rechtsverordnungen des Bundes erlassen sind, können Flächen entsprechend ausgewiesen und Fahrzeuge gekennzeichnet werden.

 

PM Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://filstalexpress.de/politik/75801/

Schreibe einen Kommentar