AfA: Endlich Befreiung aus der Teilzeitfalle

Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) in der SPD hat begrüßt, dass das Bundeskabinett den Rechtsanspruch auf befristete Arbeitszeitverkürzung beschlossen hat. Der AfA-Kreisvorsitzende Klaus-Peter Grüner (Süßen) bezeichnete dies als ersten großen Erfolg von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

Wie die AfA mitteilt, können ab 01.01.2019 Beschäftigte für ein bis maximal fünf Jahre ihre Arbeitszeit verkürzen und danach wieder auf die ursprüngliche Stundenzahl zurückkehren. „Mit dem Gesetz wird verhindert, dass vor allem Frauen in einer Teilzeitfalle stecken bleiben“, betonte Grüner in einer Pressemitteilung.  Nach Angaben des Ministeriums wollen eine Million Beschäftigte ihre Arbeitszeit reduzieren; weitere 1,8 Millionen ihre Arbeitszeit aufstocken.

Das Rückkehrrecht von Teil- in Vollzeit soll in Unternehmen mit mindestens 45 Beschäftigten gelten, wenn ein Beschäftigter mindestens ein halbes Jahr in dem Betrieb ist. Arbeitgeber ab 46 bis 200 Beschäftigte müssen jedem 15. Arbeitnehmer den Anspruch auf die „Brücken-teilzeit“ gewähren. Davon können nach Schätzungen der AfA 21,5 Millionen Beschäftigte profitieren.

Die AfA betont desweiteren, dass Arbeitgeber einen Antrag auf Aufstockung der Arbeitszeit  von Teilzeitbeschäftigten vorrangig berücksichtigen müssen und diesen nur ablehnen dürfen, wenn die Qualifikation des Mitarbeiters nicht passt oder erhebliche betriebliche Gründe dagegen sprechen. Die Beweislast dafür liegt beim Arbeitgeber.

Die AfA begrüßt ferner, dass das von Arbeitsminister Heil eingebrachte Gesetz eine schärfere Regulierung der Arbeit auf Abruf vorsieht. Betroffen sind hier vor allem Minijobber mit schwankenden Arbeitszeiten. Die geplante Verschärfung sieht vor, dass die Mindestbeschäftigung von 10 auf 20 Stunden pro Woche ausgeweitet wird.

Dazu stellt die AfA fest: „Damit haben Arbeitnehmer einen entsprechend höheren Lohnanspruch, unabhängig von der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit. Ferner darf die vereinbarte Stundenzahl höchstens um ein Viertel ausgeweitet und umgekehrt nur noch um 20 Prozent unterschritten werden.“

PM Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) in der SPD

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