Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung der Gemeinde Mühlhausen vom 14. Mai 2018

Herr Bürgermeister Bernd Schaefer begrüßte die Mitglieder des Gemeinderats, Herrn Traub (GZ), Frau Jana Horlacher-Schulze als Schriftführerin sowie zwei Zuhörer.

 

  1. Bekanntgabe der Niederschrift zur öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23. April 2018

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 23. April 2018 wurde bekanntgegeben und vom Gremium beurkundet.

 

  1. Vereinbarung mit der ARGE EÜ Filstal über die Nutzung der Eselsteige während der Bauzeit DB Neubaustrecke Wendlingen -Ulm

Die Gemeindeverbindungsstraße (GVST) Eselsteige ist durch die Baumaßnahme Tunnelbau Steinbühltunnel sowie der Filstalbrücken im Zuge der Baumaßnahme Neubaustrecke Wendlingen-Ulm im PFA 2.2 in erheblichem Umfang in der Nutzung durch die bauausführende Arbeitsgemeinschaft (ARGE EÜ Filstal).

Gemäß Planfeststellung und der Zusage durch Verantwortliche der Bauherrin (Deutsche Bahn AG) ist die Eselsteige für den öffentlichen Verkehr zwischen den Eselhöfen und des Ortes Mühlhausen durchgängig freizuhalten.

Dies ist in der Praxis nur sehr schwierig umzusetzen. lnsbesondere durch den enormen Bauaufwand ist ein Begegnungsverkehr nicht praktikabel zu realisieren. Auch sind die Bestandteile der Straße, Wasserführung sowie Unterbau und Oberfläche, stark beschädigt. Eine punktuelle Ausbesserung der riesigen Schlaglöcher ist kaum noch möglich.

Mit großem Zeitaufwand wirken Gemeindeverwaltung und auch Gemeinderat stets auf Ausbesserungen hin. Die momentane Lage bringt eine unzufrieden stellende Situation für die Verkehrsteilnehmer aus Mühlhausen und den Eselhöfen einerseits, sowie für die bauausführenden ARGE EÜ Filstal andererseits mit sich.

Es ist absehbar, dass sich diese Situation in den nächsten Monaten durch weitere Baumaßnahmen wie z.B. der Bau der vorgesehenen Ausweichbuchten und den Stützwänden der Rettungszufahrten verschlechtert. Auch wenn die Vorschubrüstung über dem Bereich der Eselsteige installiert sein wird, kommt es in erheblichem Umfang zu Störungen bei der freien Nutzung als Gemeindeverbindungsstraße.

Zwischenzeitliche temporäre Vollsperrungen sind damit auch nicht zu vermeiden. Überlegungen gehen nun dahin, dass es eventuell möglich sein könnte, die Eselsteige aus vernünftigen Gesichtspunkten heraus für den freien Verkehr doch zu sperren. Sicherlich hätten die Verkehrsteilnehmer, welche die Verbindung gerne nutzen möchten einen Nachteil daraus. Allerdings wird von den meisten bereits heute schon ein Umweg in Kauf genommen, um am Fahrzeug keine Schäden zu riskieren.

Rettungskräfte nehmen ebenfalls heute schon die Umwege in Anspruch. Die Gefahr eines schadhaften Zeitverlusts über die GVST Eselsteige ist zu groß. lm Gegenzug kann die Gemeinde eine vollumfängliche Sanierung des gesamten Streckenabschnitts ab der Autobahnunterführung bis nach der Rettungszufahrt West erreichen. Für weitere 280 Meter bis hinter die 9O-Grad-Kurve würde eine Oberflächensanierung erfolgen.

Zwar kann die Gemeinde sowieso auf die Sanierung des Abschnitts bestehen, jedoch nur in dem Umfang, zu welchem Zustand die Eselsteige vor Baubeginn war. Es ist bekannt, dass Unterbau und die Oberfläche bereits damals schon erheblich sanierungsbedürftig waren.

Die Gegenrechnung ,,alt gegen neu“ hätte die Gemeinde somit selbst zu tragen gehabt. Von daher hat die Gemeinde auch einen deutlichen Sanierungsvorteil dadurch, dass durch eine mögliche Vereinbarung der Unterbau der Straße bei notwendigem Bedarf nach technischen Regelrichtlinien, die Straßenentwässerung vollständig sowie die Oberfläche nach den geltenden technischen Regelwerken durch die ARGE EÜ Filstal zum Abschluss der Bahnbaustelle ausgebaut wird.

Ein Austausch zu diesem Thema mit den Anwohnern der Eselhöfe ist erfolgt. Die Gemeinderäte waren zu diesem Termin ebenfalls eingeladen, ebenso Vertreter der ARGE EÜ Filstal. Die bereits vorgebrachten Aspekte wurden soweit wie möglich berücksichtigt. Hieraus resultiert auch die weitere Befahrbarkeit über den Weg an der Malakoffbrücke vorbei.

Herr Reuschel von der ARGE EÜ Filstal war am Sitzungsabend zu Gast und beantwortete in einem konstruktiven Gespräch alle Fragen der Ratsmitglieder und machte weitere Zugeständnisse, damit letztendlich einer Vollsperrung der Eselsteige zugestimmt werden konnte. ln der nun abzuschließenden Vereinbarung werden alle notwendigen Regelungen konkret fixiert. lnsbesondere die Sanierungsabschnitte der eigentlichen Baustellenstraße sowie die weitere Strecke auch eine Länge von 280 m für die Oberflächensanierung. Zusätzlich wird in die Vereinbarung folgendes

eingearbeitet:

  1. die Vollsperrung dauert maximal bis zum 31J22021; sofern es die Bautätigkeit zulässt, wird die Befahrung für die Anlieger vorher freigegeben
  2. das Risiko für Altlasten im Straßenbereich trägt die ARGE EÜ Filstal,
  3. in die Zufahrt über den Weg Malakkofbrücke wird von der ARGE EÜ Filstal gesichert,
  4. für den weiterführenden Streckenabschnitt erhält die Gemeinde die Option auf eigene Kosten weitere Sanierungsmaßnahmen über die ARGE EÜ Filstal zu beauftragen.

3. Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Kreuzäcker ll

Der Gemeinderat hat am 25. Oktober 2004 den Beschluss zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes gefasst. Anschließend wurden verschiedene Gespräche mit den betroffenen Eigentümern im Planungsgebiet geführt.

Am 26.05.2008 hat der Gemeinderat den Vorentwurfsbeschluss gefasst. Vom 25.08.2008 bis zum 16.10.2008 wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. $ 4 Abs. 1 BauGB, sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. S 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Aus verschiedenen Gründen wurde das Verfahren nicht fortgeführt. Nun soll ein neuer Anlauf gestartet werden, um für den Bereich verbindliches Planungsrecht nach heutigen Gesichtspunkten der Gemeindeentwicklung zu erhalten. Aufgrund der bisherigen langen Laufzeit des Verfahrens, wird dieses formal beendet und neu gestartet. Daher sollte der Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 2004 aufgehoben und im Anschluss der Aufstellungsbeschluss neu gefasst werden.

Sobald der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ausgearbeitet ist, wird dieser im Gemeinderat vorgestellt. Daran soll sich die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß $ 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß $ 4 Abs. 1 BauGB anschließen.

Das neue Verfahren soll nach S 13a BauGB erfolgen. Dieses beschleunigte Verfahren dient der lnnenentwicklung im bebauten Bereich.

Der Bürgermeister zeigte einen Lageplan mit einer vorläufigen Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans. Dieser soll aber letztendlich mit den Anliegern/Grundstückseigentümern tatsächlich abgesteckt werden in dem sie alle separat angeschrieben werden und ihre Gedanken dazu einbringen können.

Folgendes wurde einstimmig beschlossen:

  1. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan ,,Kreuzäcker ll, 3. Änderung und Erweiterung“ und die Örtlichen Bauvorschriften vom 25. Oktober 2004 wird aufgehoben.
  2. Der Gemeinderat beschließt für den im Lageplan vom 14. Mai 2018 dargestellten Bereich nach S 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans ,,Kreuzäcker ll, 3. Änderung und Erweiterung“ und die Aufstellung der örtlichen Bauvorschriften zu m Bebauungsplan.
  3. Dieser Beschluss des Gemeinderates wird gemäß S 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
  4. Beabsichtigte Sperrung der Auffahrt an der Anschlussstelle Mühlhausen i. T. in Fahrtrichtung München und ersatzweise Nutzung der Baustellenzufahrt Gruibingen zur A 8 in Fahrtrichtung München – Stellungnahme

ln der mittelfristigen Perspektive ist der Ausbau der A8 Albaufstieg zu erwarten. Über das Verfahren zur Planfeststellung wurde bereits berichtet, ebenso fand vor kurzem eine politische lnformationsveranstaltung in Wiesensteig statt. Eine öffentliche lnformation über den weiteren Fortgang ist in Gruibingen in der Sickenbühlhalle geplant.

lm Zuge der formalen Baumaßnahme des neuen Albaufstiegs ist es erforderlich, die Anschlussstelle und die Fahrbahn Richtung München wenige Meter in Richtung Ortschaft Mühlhausen i.T. zu verlegen um für die neuen Fahrbahnen genügend Zwischenraum zu schaffen. Diese Baumaßnahme kann dann nur so erfolgen, dass eine Auffahrt während der Bauzeit an der Anschlussstelle in Fahrtrichtung München nicht mehr möglich ist.

Nun gibt es beim Regierungspräsidium die Überlegung, die Baustellenstraße der Deutschen Bahn zur Anbindung der Baustelle im Umpfental (Gruibingen) zu übernehmen, um diese bauzeitliche Zufahrt auf die A8 nutzen zu können.

Aus rechtlichen Gründen, so die Argumentation des Regierungspräsidiums, ist es jedoch nicht möglich, die Baustellenzufahrt Gruibingen ohne unmittelbare Funktion zu übernehmen und dann erst bei Beginn der Baumaßnahme zu aktivieren. Das rechtliche Konstrukt sieht deshalb vor, die Auffahrt München sofort zu schließen und dann die ,,Baustellenstraße Gruibingen“ aktiv zu nutzen. Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Baumaßnahmen an der Anschlussstelle Mühlhausen (mit Verlegung und Einfädelspur) dann erfolgt sind, wird die Anschlussstelle wieder zugänglich sein.

Die Argumentation die dahinter steht geht dahin, dass die Anschlussstelle selbst eine Gefahrenstelle darstellt und soweit absehbar ein Umbau erfolgen muss. Dass dieser Umbau im Zusammenhang mit der Planfeststellung des Albaufstiegs A8 steht und erst nach der Planfeststellung und einer dann erfolgten Ausschreibung erfolgt, wird unkommentiert hingenommen.

Zum Austausch sämtlicher Argumente fand ein Auftaktgespräch zwischen RP Stuttgart und den Gemeinden Gruibingen und Mühlhausen i.T. statt. Der von Mühlhausen i.T. vorgebrachte Hinweis, dass diese Maßnahme, auch wenn sie als erste Maßnahme nach einer genehmigten Planfeststellung erfolgt, erst in vielen Jahren fertig sein wird, spielt offensichtlich eine untergeordnete Rolle.

Von offizieller Seite wird der politische Zeitplan zitiert, wonach davon ausgegangen wird, dass Mitte 2019 bereits mit einer Planfeststellung zu rechnen sei. So könne man direkt ausschreiben und mit dem Bau beginnen. Ab 2021 wäre die Anschlussstelle Richtung München wieder befahrbar. Die praktische Erfahrung lässt hier den Spielraum für Spekulationen offen, in wie weit dieser anvisierte Zeitplan realistisch umzusetzen ist. Es wird aber von gemeindlicher Seite aus darauf hingewiesen, dass es im zeitlichen Ablauf durchaus zu Störungen kommen kann, und deshalb die Anschlussstelle zwangsweise 5 bis 6 Jahre oder gar länger nicht nutzbar sein könnte.

Es wird davon ausgegangen, dass der Verkehrsstrom Richtung Albhochfläche bzw. Richtung Ulm oder München über Steigen bei Geislingen, Ditzenbach, Gosbach oder über Wiesensteig ausweicht. Diese Einschätzung teilt die Gemeinde Gruibingen, die sich verwaltungsseits für diese Lösung mit Baustellenzufahrt Gruibingen ausspricht.

Es wird nicht davon ausgegangen, dass dadurch mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen durch die Ortschaft Gruibingen zu rechnen sei. Außerdem würde der Autobahnverkehr von Weilheim herkommend dadurch noch vor Gruibingen abfließen.

Mit dieser Argumentation wäre es aus unserer Sicht auch gar nicht notwendig, überhaupt hinter Gruibingen eine Baustellenzufahrt zu betreiben, weil geschätzt 75 % des Verkehrs also direkt über die Albhochfläche ausweicht und damit die benachbarten Ortschaften auf unabsehbare Zeit belastet.

Es ist auch nicht nachvollziehbar, weshalb die Anschlussstelle die seit vielen Jahrzehnten so besteht, urplötzlich eine solche Gefahrenquelle darstellt, dass sie für einen langen (nicht absehbaren) Zeitraum zu schließen sei. Auch die Unfallzahlen, die vorgelegt werden, geben keinen Hinweis darauf, dass es eine gefährliche Stelle mit Unfallhäufung sei. Um dem Plan des Regierungspräsidiums Nachdruck jedoch zu verleihen, werden in die Argumentation weitere Unfallzahlen hinzugerechnet, die nicht unmittelbar mit der Anschlussstelle in Verbindung stehen, sondern nur mittelbar eine untergeordnete Rolle spielen, wie Auffahrunfälle auf der offenen Autobahnstrecke selbst (hervorgerufen durch Stau an der Steigung oder vor dem Tunnel) oder Vorfahrtsunfälle am Autobahnzubringer selbst.

Es wird nicht dagegen argumentiert, dass die Auffahrt in Richtung München nicht dem heutigen Standard entspricht und eine Auffahrt nur mit höchster Konzentration und Vorsicht erfolgen kann. Allerdings rechtfertigt dies alleine nicht, eine ,,Alibi“- Baustellenstraße für mehrere Jahre aufrecht zu erhalten und zu betreiben, nur um nach der Planfeststellung in einigen Jahren eine Baustellenstraße zu haben.

Begründet wird dies alles mit einer unwesentlichen Änderung zum Bauablauf, wonach für diese Pläne kein weiteres planungsrechtliches Verfahren notwendig sei. Es wird von gemeindlicher Seite allerdings grundsätzlich bezweifelt, dass dieses Vorhaben ,,unwesentlich“ ist. Zudem steht dem Vorhaben ein unkonkreter Zeitplan entgegen, der nach heutigem Maßstab nicht auf wenige Monate zu beschränken ist.

Auch die Baustellenzufahrt Gruibingen birgt ein gleichhohes oder vielleicht sogar höheres Unfallrisiko. So würde der Verkehr unmittelbar nach der Baustellenzufahrt den Ausleitungsverkehr zur Raststätte Gruibingen kreuzen. Zudem wird der Verkehr auch direkt vor den Lärmschutztunnel geführt, bei dem nach aktuellem Stand vermehrt mit Stau durch Rotlichtschaltung zu rechnen ist.

Der Gedanke, die Baustellenzufahrt von der Deutschen Bahn zu übernehmen wird grundsätzlich für positiv erachtet. Allerdings kann dieser aus Sicht des Gemeinderats nicht in Betrieb genommen und die Anschlussstelle Mühlhausen im Täle gesperrt werden. Der ruhenden Vorhaltung der Baustellenzufahrt ,,Gruibingen“ mit einer zeitgleich betriebenen Anschlussstelle in Fahrtrichtung München bis zum regulären Baubeginn der Anschlussstelle ist hierbei als Alternative anzustreben, so die Beschlusslage in Gremium. Die Gemeinde wird sich die Prüfung der Entscheidung des RP Stuttgart vorbehalten.

  1. Anschaffung von zwei Personal-Computern für die Gemeindeverwaltung

Für den Haushalt 2018 ist die Anschaffung von zwei Personal-Computern für das Bürgerbüro und für das Vorzimmer des Bürgermeisters vorgesehen. Hierfür sind einschließlich aller Hardware, Peripherie, Software, Lizenzen und lnstallationen insgesamt 3.000 € im Haushalt 2018 eingeplant.

Es wurden von der Verwaltung gewisse hochwertige Leistungsstandards angefragt, die den zukünftigen digitalen Aufgaben in der Verwaltung gerecht werden. Die Anforderungen durch Onlineverfahren mit Download- sowie Upload-Bandbreiten müssen auch für die nächsten Jahre erfüllt werden. Zudem kommen immer mehr Peripheriegeräte und laufende Softwareanwendungen im Hintergrund hinzu, welche durch Lesegeräte, Fingerscanner und Ähnlichem sichtbar werden.

Nun lag der Verwaltung ein Angebot vom lT-Partner Wöllner aus Birenbach vor.

Dieser betreut das Verwaltungsnetzwerk und die Computeranlagen in der Verwaltung.

Das Angebot umfasste zwei HP Workstation Z24O zu insgesamt 3.045,50 € brutto. Hinzu kommen noch lnstallations- sowie Fahrtkosten von insgesamt 1.237,60 €. Die Installationskosten nach Stundenaufwand sind dabei jedoch relativ hoch angesetzt und werden vermutlich geringer ausfallen.

Mit den angebotenen Gesamtkosten von insgesamt 4.283,10 € übersteigt das Kostenvolumen den Haushaltsansatz jedoch um 1.283,10 €.

Den Kostenrahmen könnte man etwas reduzieren, indem man die Leistungsmerkmale der Workstations absenkt. Dies scheint mit Blick auf die zu erfüllenden digitalen Aufgaben und Herausforderungen im täglichen Betrieb allerdings nicht als sinnvoll. Dies sah der Gemeinderat gleich wie die Verwaltung und stimmte einstimmig der Anschaffung der PC zu.

  1. Bekanntgaben

6.1. Umstrukturierunq DV-Verbund / Fusion der Zweckverbände KDRS. KIRU und

KIVBF

ln der letzten Gemeinderatssitzung am 23.04.2018 wurde über die Fusion der drei

Rechenzentren beraten und die Verwaltung beauftragt dem Vorhaben nicht zuzustimmen. Der Bürgermeister gab bekannt, dass am Sitzungstag die Mitgliederversammlung vom KDRS stattgefunden hat und in der Sitzung die Fusion der Rechenzentren mehrheitlich beschlossen wurde.

6.2. Gewerbeqebiet .Sändel‘

Der Bürgermeister informierte, dass die Trafostation vom AlbWerk aufgrund anliegender Versorgungsleitungen an der Erschließungsstraße um 2,80 m in westliche Ríchtung versetzt werden musste.

6.3. Lenkungsqruppe .,Kleine Gartenschau“

Am Freitag, den 27. April .2018 tagte die Lenkungsgruppe ,,Kleine Gartenschau“ im Bürgersaal Mühlhausen i. T. Bei dieser Sitzung wurde die Entscheidung getroffen, welches Planungsbüro mit der Vorbereitung der Bewerbung für die kl. Gartenschauen für den Zeitraum 2031 ,2033 sowie 2035 beauftragt wird. Wie bereits der Presse zu entnehmen war, fiel die Entscheidung auf das Büro ,,faktorgrün“ aus Stuttgart, informierte der Bürgermeister.

6.4. Verbandsversammlunq Schulverband Oberes Filstal

Nächster Termin für die Verbandsversammlung des Schulverbandes Oberes Filstal ist Donnerstag, 14. Juni 2018.

  1. Bürgerfragen

Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Wortmeldung

  1. Anfragen / Sonstiges

8.1. Sachstand Baufortschritt der Firma Moll – Bau der Erschließungsstraße im Gewerbeqebiet,,Sändel‘

Auf die Frage zum Sachstand Erschließung Gewerbegebiet Sänder führte Bürgermeister Bernd Schaefer aus, dass beim Schmutzwasserkanal noch Arbeiten notwendig sind. Insgesamt ist man wenige Wochen im Verzug. Momentan wird die Tragschicht im Straßenbereich eingebaut. lm Anschluss folgen die Arbeiten zur Herstellung des Gehwegs. Die Arbeiten zur Zufahrt des Mustergartens (OGV) werden gemeinsam mit den Böschungsarbeiten und der Zuwegung des Fußweges von der lndustriestraße kommend eher am Schluss der Gesamtmaßnahme erfolgen.

 

PM Gemeinde Mühlhausen/Täle

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