Kurzbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 03.05.2018

TOP 1: Gemeindeeigenes Anwesen Oberdorfstraße 6+8 – Einreichung des Baugesuchs für einen Teilabschnitt

Hierüber wurde bereits berichtet

TOP 2: Sanierung des gemeindeeigenen Wohn- und Geschäftsgebäudes Göppinger Straße 5 – Vergabe der Fenstererneuerungsarbeiten im EG-Bereich (Schaufensterfront)

BM Vesenmaier erläuterte die geplanten Sanierungen im gemeindeeigenen Gebäude Göppinger Straße 5 und nahm Bezug auf die vorausgegangene Vor-Ort-Besichtigung am 12.04.2018.

Mit dem angrenzenden Hauseigentümer der Göppinger Straße 3 sei man so verblieben, dass dieser ebenfalls seine Schaufenster erneuert.

Nach der Ausschreibung der Arbeiten konnten diese an die günstigste Bieterfirma Marco Schmid aus Wäschenbeuren zum Auftragspreis von anteilig auf das Gebäude Göppinger Straße 5 entfallenden Kosten von 13.900,85 Euro, vergeben werden.

TOP 3: Bisheriger Fußweg zwischen dem Verbrauchermarkt und dem Anwesen Göppinger Straße 11 – Weiterführung über das Sonne-Areal zur Ortsmitte – Vergabe der Tiefbauarbeiten

BM Vesenmaier verwies auf die umfangreichen Vor-Ort-Beratungen in der Sitzung am 12.04.2018. Nachdem grundsätzlich im Gremium die Bereitschaft bestand, den Weg wie ursprünglich im Baugesuch herzustellen, wurden die Arbeiten für 70.299,51 Euro an die Fa. Weber Massiv- und Fertighaus GmbH vergeben.

TOP 4: Mögliche Umstellung der Beleuchtung gemeindlicher Einrichtungen auf LED – Angebot über Beratungsleistungen

Kontrovers wurden im Gremium die möglichen Vorteile sowie Einsparmöglichkeiten einer Umrüstung der Beleuchtung in den gemeindlichen Einrichtungen auf LED sowie die Beauftragung eines Büros zur Erhebung diskutiert.

Im Gremium bestand schlussendlich Einigkeit, dass das Thema vorläufig zurückgestellt wird.

TOP 5: Einrichtung einer Pedelec-Verleihstation im Bereich des Marktplatzes -Elektroanschluss

BM Vesenmaier und Frau Funk verwiesen auf den Beschluss, wonach im Bereich des Marktplatzes ab September eine Pedelec-Verleih-Station aufgebaut werden soll. Hierfür bedürfe es noch eines Stromanschlusses. Da auch an eine sinnvolle Nachnutzung gedacht werden müsse, wurden die Herstellungskosten eines 50A Schrankes sowie eines 63A Festplatzschrankes abgefragt. Nach hausinterner Prüfung könnte jedoch auch der 50A-Ladeschrank für eine spätere Versorgung ausreichen.

Da neben den Stromanschlüssen auch der Boden befestigt werden muss, hatte die Gemeinde ein Angebot diesbezüglich eingeholt. Die Kosten belaufen sich auf 4.010,56 Euro. Nach einer kurzen Diskussion beschloss das Gremium einstimmig die Vergabe der Befestigungsarbeiten zum Preis von 4.010,56 Euro sowie die Herstellung des Ladeschranks mit 50A-Anschlüssen zum Preis von 4.445,92 Euro.

TOP 6: Mögliche Entschlammung des Sonderbachteichs- Überprüfen der Notwendigkeit aufgrund aktueller Untersuchungsergebnisse

BM Vesenmaier verwies auf die Anregung im Rahmen der Haushaltsplanberatung den Sonderbachteich zu entschlammen. Im Vorfeld einer möglichen Auftragserteilung wurde seitens der Gemeindeverwaltung eine Beprobung in Auftrag gegeben, um zu ermitteln, inwieweit der Schlamm belastet ist. Eine Belastung wurde nicht festgestellt. Des Weiteren konnte festgestellt werden, dass sich im Teich nur geringfügig Schlamm befindet, sodass die Gemeindeverwaltung insgesamt dafür plädiere nicht einzugreifen.

Das Gremium beschloss nach einer umfangreichen Diskussion vorläufig nichts vorzunehmen.

TOP 7: Imagefilm der Gemeinde Wäschenbeuren – Angebote

BM Vesenmaier verwies darauf, dass im Rahmen der Haushaltsplanberatungen das Thema Imagefilm der Gemeinde angesprochen wurde. Die Gemeindeverwaltung habe zwischenzeitlich mit zwei Anbietern Kontakt aufgenommen und mit diesen die Vorgehensweise besprochen. Entsprechende Angebote lägen vor.

Nach kurzer Diskussion beschloss der Gemeinderat mit einer Enthaltung die Vergabe der Arbeiten an die Heilbronner Stimme zum Preis von 5.950,00 Euro. Diese wird drei getrennte Filme, einen über den Pfingstmarkt, einen über die Fasnet und einen landschaftlich geprägten Film drehen und daraus einen entsprechenden Imagefilm schneiden.

TOP 8: Ortsplan von Wäschenbeuren – Angebote

Frau Funk verwies auf die Anregung des Gemeinderats, wonach der Ortsplan aus dem Jahr 2008 dringend einer Überarbeitung bedürfe. Zwischenzeitlich lägen Angebote von drei Firmen vor.

Im Anschluss beschloss der Gemeinderat einstimmig die Vergabe an das Büro Österreicher aus Schwäbisch Gmünd zum Angebotspreis von 4.975,50 Euro.

TOP 9 Baugesuche

In den Obstgärten 30; Errichtung überdachter Freisitz und Sommerküche

BM Vesenmaier erläuterte das Vorhaben der Bauherren. Der Freisitz sei außerhalb der

überbaubaren Fläche sowie etwa 25 cbm groß geplant.

Der Gemeinderat erteilte im Anschluss daran die notwendige Befreiung sowie das Einvernehmen.

Burrenweg 6; Anbau im UG

BM Vesenmaier erläuterte das Baugesuch, wonach der Bauherr eine Erweiterung im UG mit Balkon im EG plane. Das Vorhaben überschreite die Baulinie um ca. 0,5m auf einer Länge von 9,10m.

Der Gemeinderat erteilte im Anschluss daran die notwendige Befreiung sowie das Einvernehmen.

Maitiser Straße 6; Stellen einer Garage

BM Vesenmaier erläuterte das Baugesuch, wonach die Baulinie von 1948 auf der Ostseite mit der Fertiggarage überschritten werde.

Der Gemeinderat erteilte im Anschluss daran die Befreiung sowie das Einvernehmen.

TOP 10.1. Sitzungstermine 2. Halbjahr

Der Gemeinderat beschloss folgende Sitzungstermine

Donnerstag, 26.07.

Donnerstag, 13.09.

Donnerstag, 03.10.

Donnerstag, 18.10.

Dienstag, 30.10.

Donnerstag, 15.11.

Donnerstag, 06.12.

TOP 10.2. Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften.

Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und

Flüchtlingsunterkünften

Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Wäschenbeuren am 03.05.2018 folgende Satzung zur Änderung der Satzung vom 09.11.2017 beschlossen:

Artikel I

  • 13 erhält folgende Neufassung:

(1) Bemessungsgrundlage für die Höhe der Benutzungsgebühr ist die Wohnfläche der zugewiesenen Unterkunft. Für die Ermittlung der Wohnfläche gelten die Vorschriften der Zweiten Berechnungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung. Neben der Benutzungsgebühr wird eine Betriebskostenpauschale pro Person erhoben.

(2) Die Benutzungsgebühr beträgt je m2 Wohnfläche und Kalendermonat

für die Hetzengasse 16 7,73 Euro,

für die Brühlstraße 5, DG 7,12 Euro,

für die Brühlstraße 5, OG 7,12 Euro

für die Schulstraße 7 4,23 Euro

für die Heubeundstraße 19 4,04 Euro

für die Göppinger Straße 38

Belegung mit Personen pro Wohneinheit

7 10,59 €

6 10,59 €

5  9,84 €

4  8,55 €

3  7,26 €

2  6,02 €

1  4,97 €

Kosten je qm /Kalendermonat

(3) Die Betriebskostenpauschale beträgt je Person und Kalendermonat

für die Hetzengasse 16: 108,67 Euro,

für die Brühlstraße 5, DG 83,66 Euro,

für die Brühlstraße 5, OG 106,36 Euro,

für die Schulstraße 7: 113,79 Euro,

für die Heubeundstraße 19

Heizungsart                                              Belegung mit 2 Personen      Belegung mit 3 Personen

Nutzung mit Einzelöfen                           133,30 Euro                              99,44 Euro

Nutzung mit Elektro                                 227,65 Euro                            162,87 Euro

für die Göppinger Straße 38 bei einer Belegung von Personen pro Wohneinheit

7  30,24 Euro

6  33,41 Euro

5  36,37 Euro

4  41,73 Euro

3  50,53 Euro

2  68,06 Euro

1 118,91 Euro

Betriebskosten – ohne persönlichen Strom –

(4) Bei der Errechnung der Benutzungsgebühr und der Betriebskostenpauschale nach Kalendertagen wird für jeden Tag der Benutzung 1/30 der monatlichen Gebühr bzw. Pauschale zugrunde gelegt.

Artikel II

Die Satzungsänderung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Wäschenbeuren, 15.05.2018

Vesenmaier

Bürgermeister

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Wäschenbeuren geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

 

PM Gemeinde Wäschenbeuren

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