Wer der Besitzer war, weiß die Polizei nicht. Aufgrund des ärztlichen Vertrauensverhältnisses mit dem Patienten und der Verschwiegenheitspflicht wurde der Name nicht mitgeteilt.
Ob der Revolver legal besessen wurde und was den Patienten zur Abgabe bewog, konnte bisher nicht geklärt werden. Unbestritten ist, dass ein Patient der Psychiatrie ungeeignet zum Besitz von Schusswaffen ist.
Die Ermittlungen zum Besitzer und ob der Revolver möglicherweise bei einer Straftat verwendet wurde, führt das Polizeirevier Göppingen.
PM Polizeipräsidium Ulm