Neonikotinoide sind Spitze des Eisbergs

Die EU-Mitgliedsländer haben sich heute darauf geeinigt, die Anwendung von drei Pestizidwirkstoffen aus der Klasse der Neonikotinoide stärker als bisher einzuschränken. Grundlage ist eine Bewertung der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA, die die schädliche Wirkung auf Honig- und Wildbienen belegt. Maria Heubuch, Mitglied im Sonderausschuss für die Zulassung von Pestiziden, kommentiert:

„Die erdrückende Beweislage und der Druck der Zivilgesellschaft zeigen ihre Wirkung. Weitere Pestizide müssen vom Markt, Alternativen gibt es.

Ich werde mich im Pestizid-Sonderausschuss dafür einsetzen, dass künftig das Vorsorgeprinzip früher angewendet wird und nicht erst, wenn drei Viertel der Insekten verschwunden sind. Es sind noch zu viele Pestizide am Markt, bei denen es massive Lücken in der Risikobewertung gibt. Neonikotinoide sind die Spitze des Eisbergs.“

Hintergrund:

Die EU hat 2013 ein Teilverbot für drei Neonikotinoide verhängt, nachdem die EFSA festgestellt hat, dass ihre Verwendung zum Bienensterben beiträgt. Der Einsatz von Neonikotinoiden bei Blütenpflanzen und Getreide wurde verboten. Mehrere Mitgliedstaaten umgingen jedoch das Verbot durch Lücken in der EU-Gesetzgebung. Im März 2017 hat die EU-Kommission vorgeschlagen, das Verbot auch auf Kulturen auszuweiten, die nicht direkt für die Bienen interessant sind, bei denen aber die Gefahr besteht, dass die Stoffe im Boden überdauern und dann in der Folgekultur Bienenschäden anrichten. Künftig soll der Einsatz nur noch in Gewächshäusern erlaubt sein.

Die EU-Ombudsfrau Emily O’Reilly hat 2016 die EU-Zulassungspraxis von Pestiziden untersucht. Laut ihrer Analyse hat die zuständige Kommissionsdirektion GD SANTE systematisch vorgeschlagen, Pestizidwirkstoffe zuzulassen, obwohl die EFSA Lücken in der Risikobewertung festgestellt hatte. GD SANTE gab den Antragstellern jahrelang Zeit, um die fehlenden Daten nach der Zulassung des Pestizidwirkstoffs nachzuliefern.

PM MdEP Maria Heubuch

 

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