Aussetzung der Schonzeit für Schwarzwild greift ab heute / Einsatz von Nachtsichtoptik mit Einschränkungen möglich

„Die im Rahmen unseres 12-Punkte-Maßnahmenkatalogs festgelegten Punkte zum Schutz unserer Haus- und Wildschweinbestände vor der Afrikanischen Schweinepest werden Zug um Zug umgesetzt. Ab heute treten die Erleichterungen für eine effektive und dringend notwendige Absenkung der hohen Schwarzwildbestände in Kraft“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (1. März) in Stuttgart.

Ab sofort kann Schwarzwild auf ganzer Fläche auch in den Monaten März und April bejagt werden. Die Regelung sei befristet bis zum 28. Februar 2019. Eine entsprechende Durchführungsverordnung sei in Kraft getreten. Auch wenn Schwarzwild nun grundsätzlich ganzjährig bejagt werden dürfe, sei der Schutz der zur Aufzucht der Jungtiere notwendige Elterntiere zu beachten. Darüber hinaus seien die jagdrechtlichen Schranken für die Verwendung bestimmter Nachtsichtoptiken gefallen.

Nachtsichtoptik vorerst im Rahmen von Einzelfallprüfungen

Auch die Verwendung der Nachtsichtoptik sei mit Einschränkungen verbunden. „Baden-Württemberg hat auf der Ebene der jagdrechtlichen Vorschriften den Weg für die Verwendung von sogenannten Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen freigemacht. Waffenrechtlich bleibt das Verbot auf Bundesebene jedoch weiterhin bestehen“, erklärte Hauk. Die Jäger könnten sich im Einzelfall durch die unteren Jagdbehörden für den Einsatz dieser Nachtsichttechnik zeitlich befristet und örtlich begründet beauftragen lassen. Diese Beauftragung richte sich auch nach den örtlichen Gegebenheiten und könne durch die untere Jagdbehörde befristet erfolgen.

„Die Regelungen zum jagdlichen Einsatz von Nachtsichtvorsätzen und -aufsätzen sind momentan noch nicht optimal. Da das Waffenrecht jedoch dem Bund unterliegt, sind uns vorerst ein Stück weit die Hände gebunden. Wir sehen den Bund in der Pflicht, den Weg für die optischen Erleichterungen bei der Nachtjagd auch aus waffenrechtlicher Sicht freizumachen“, betonte Hauk. Baden-Württemberg werde sich auf Bundesebene dafür stark machen, zeitnah eine entsprechende Änderung des Waffenrechts vorzunehmen.

Das Ministerium informiert die Verbraucher ab heute auch im Internet und in den sozialen Medien über Verhaltensregeln gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP). Diese Informationen finden sich unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/mediathek/media/mid/minister-peter-hauk-mdl-zur-afrikanischen-schweinepest/ sowie unter https://www.youtube.com/watch?v=N-V4_tBjZzA.

Hintergrundinformationen:

Den gesamte 12-Punkte-Maßnahmenkatalog sowie die wichtigsten Fragen und Antworten für Landwirte, Jäger und die Bevölkerung finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/afrikanische-schweinepest/.

PM

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