Beim Einkauf im EU-Ausland werden Verbraucher noch immer benachteiligt

Projekt des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Deutschland will Missstände aufdecken. Verbraucherbefragung soll weiterhelfen.

Wer online eine Tageskarte für einen Ferienpark nahe Paris kauft, zahlt hierzulande gut 20 Euro mehr als auf der französischen Plattform des Unternehmens. Eine Praxis, die in Europa leider keine Seltenheit ist. Immer wieder wenden sich Bürger an die Europäischen Verbraucherzentren, weil sie sich aufgrund ihres Wohnsitzes oder ihrer Staatsangehörigkeit benachteiligt fühlen. Zu Recht. Denn die Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG verbietet Bestimmungen, die Verbraucher auf Grund ihrer Herkunft diskriminieren (Artikel 20.2). Vielmehr sollen Bürger in Europa ohne Hindernisse einkaufen können, um die für sie besten und günstigsten Waren und Dienstleistungen erwerben zu können.

Preisunterschiede sind aber nicht das einzige Problem. Gerade beim Online-Kauf kommt es häufiger vor, dass Unternehmen erst gar nicht ins Ausland liefern. Die Gründe können ganz simpel sein, z. B. dass in der Bestellmaske entsprechende länderabhängige Angaben nicht ausgewählt werden können.

In einem vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) geförderten Projekt nimmt das EVZ Deutschland nun solche Verstöße genauer unter die Lupe. Wo liegen die Hauptproblematiken? Welche Produkte oder Dienstleistungen sind vor allem betroffen? Betrifft es eher den Online-Kauf oder gibt es auch beim Einkauf im Laden Schwierigkeiten? In welchen Ländern kommt Diskriminierung vermehrt vor?

In einer Online-Umfrage können uns Verbraucher ihre Erfahrungen mit der sogenannten nationalen Diskriminierung mitteilen. Die Umfrage ist auf der Website www.evz.de abrufbar und dauert nur wenige Minuten.

Die Ergebnisse dienen als Anhaltspunkte zur effektiven Rechtsdurchsetzung. Zutreffende Verstöße werden den zuständigen Aufsichtsbehörden gemeldet.

PM

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