Zahl der Pensionsberechtigten des Landes erstmals über 100 000 – Anstieg um 4,2 % gegenüber Vorjahr auf nun 104 195 Pensionäre

Der Anstieg der Anzahl der Ruhegehaltsempfänger1 hält nach Angaben des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg seit mehreren Jahren unvermindert an und hat nun erstmals 100 000 Personen überschritten. Während es im Jahr 2000 noch 43 780 Pensionäre des Landes gab, sind es zum 01.01.2017 bereits 104 195, bzw. 138 % mehr. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Anzahl der Pensionäre um 4 240, was einem Anstieg von 4,2 % entspricht.

Bei der Hinterbliebenenversorgung von Witwen/Witwern und Waisen, die auch zu den Versorgungsausgaben gehört, hat sich der Trend der letzten Jahre fortgesetzt. Die Zahl der Witwen-/Witwergeldempfänger stieg zum vierten Mal in Folge auf nun 20 960 (+235 Personen bzw. +1,1 %), liegt aber immer noch unter dem Wert von 2000 mit 21 405. Zum fünften Jahr in Folge fiel die Anzahl der Waisengeldempfänger auf nun 1 760, ein Rückgang um 4,8 % zum Vorjahr. Im Jahr 2000 gab es noch 2 965 Waisengeldempfänger, 68,6 % mehr als am 01.01.2017.

Im Jahr 2016 sind insgesamt 6 405 Landesbeamte pensioniert worden. Gut zwei Drittel davon waren zuvor im Schuldienst tätig. 2015 gingen noch 6 455 Landesbeamte in Pension, somit ging die Anzahl 2016 leicht um 0,8 % zurück. Knapp 57 % von ihnen sind auf Antrag bereits vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze in den Ruhestand getreten2. Dies ist ein ähnlicher Wert wie in den zwei vergangenen Jahren (je 56 %). Gut zwei Drittel der Zugänge der Landesbeamten aus dem Schuldienst wurden auf Antrag frühzeitig pensioniert, ähnlich wie im Vorjahr. Mit dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze gingen 2016 identisch mit dem Vorjahr rund 27 % in den Ruhestand. Der Teil der Landesbeamten, die aufgrund einer Dienstunfähigkeit pensioniert wurden, liegt bei 8 % und ist damit geringer als in den vergangenen Jahren (2015: 9 %, 2014: 9 %, 2013: 11 %). Leicht steigend ist der Wert der pensionierten Landesbeamten, die die gesetzliche Altersgrenze auf Antrag hinausgeschoben haben. Immerhin knapp 9 % entschieden sich 2016 dafür, 2015 waren es 8 %, 2013 noch 5 %.

1 Versorgung nach Beamtenversorgungsrecht und nach beamtenrechtlichen Grundsätzen. Alle Angaben inkl. Empfänger von Unfallfürsorgeleistungen aber ohne Bezieher von Übergangsgeld.

2 Die Regelaltersgrenze wird bis zum Jahr 2029 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Die besondere Altersgrenze, die für Beamte im Polizei- und Justizvollzugsdienst gilt, wird analog von 60 auf 62 Jahre angehoben. Die allgemeine Antragsaltersgrenze liegt bei 63 Jahren, die besondere bei 60 Jahren. Die Antragsaltersgrenze für Schwerbehinderte wird ebenfalls schrittweise von 60 auf 62 Jahre angehoben.

Tabelle 1

Gründe für den Pensionseintritt der Beamtinnen und Beamten des Landes Baden-Württemberg 2015 und 2016 nach Aufgabenbereichen*)
Grund für den Eintritt des Versorgungsfalles 2016 2015
insgesamt davon insgesamt davon
Schul­dienst Vollzugs­dienst sonstige Bereiche Schul­dienst Vollzugs­dienst sonstige Bereiche
*) Versorgung nach Beamtenversorgungsrecht und nach beamtenrechtlichen Grundsätzen. Die Daten unterliegen aufgrund von Geheimhaltungsvorschriften der 5er-Rundung.

1) Hier werden auch die Beamten nachgewiesen, die auf Grund langjähriger Dienstzeiten (45 Jahre) ab dem 65. Lebensjahr abschlagsfrei in den Ruhestand versetzt wurden.

2) Darunter Ablauf der festgesetzten Amtszeit, einstweiliger Ruhestand sowie sonstige Gründe.

Datenquelle: Versorgungsempfängerstatistik.

© Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2018

Insgesamt 6.405 4.455 785 1.165 6.455 4.615 695 1.145
Gesetzliche Regelaltersgrenze 1.210 965 X 245 1.250 1.010 X 240
Besondere Altersgrenze 490 X 490 X 465 X 465 X
Allgemeine Antragsaltersgrenze
(zumeist ab dem 63. Lebensjahr.) 1)
2.960 2.485 X 470 2.910 2.475 X 435
Antragsaltersgrenze bei Schwerbehinderung und bei besonderer Altersgrenze 665 500 10 150 720 550 5 165
Dienstunfähigkeit 520 310 95 110 595 355 110 130
Hinausgeschobene Regelaltersgrenze auf Antrag 370 190 X 180 395 225 X 170
Hinausgeschobene besondere Altersgrenze auf Antrag 185 X 185 X 115 X 115 X
Sonstige Gründe2) 5 5 5 5

Tabelle 2

Versorgungsempfänger des Landes Baden-Württemberg 2000 bis 2017*)
Jahr Versorgungs­empfänger Davon
Ruhegehalts­empfänger Hinterbliebene
Anzahl
*) Einschließlich der Versorgungsempfänger nach beamtenrechtlichen Grundsätzen. Ohne Bezieher von Übergangsgeld. Die Daten unterliegen aufgrund von Geheimhaltungsvorschriften der 5er-Rundung.

Datenquelle: Versorgungsempfängerstatistik.

© Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2018

2000 68.200 43.825 24.370
2001 71.305 47.105 24.200
2002 73.990 49.835 24.155
2003 75.990 52.220 23.770
2004 78.735 55.040 23.700
2005 81.830 58.375 23.460
2006 84.790 61.480 23.310
2007 88.170 64.940 23.230
2008 92.140 68.845 23.295
2009 94.695 71.985 22.710
2010 97.655 75.115 22.540
2011 101.075 78.495 22.580
2012 104.755 82.025 22.730
2013 108.965 86.435 22.530
2014 113.520 91.080 22.440
2015 118.065 95.575 22.490
2016 122.525 99.950 22.575
2017 126.915 104.195 22.720

Herausgegeben vom Statistischen Landesamt Baden‑Württemberg.

 

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