Rede der Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg zum Hochschulrechtweiterentwicklungsgesetz (HRWeitEG)

Heute sprach Phillip Stöcks im Namen der LandesAStenKonferenz Baden-Württembergs vor dem Plenum des Landtages zur Anhörung des Hochschulrechtweiterentwicklungsgesetzes. Stöcks kritisiert die Umsetzung des Verfassungsurteils, die die Machtkonzentrate der Rektorate auf Kosten der Studierenden, Promovierenden und Angestellten erhält und das politische Mandat den Studierendenvertretern streicht.

„Der Gesetzentwurf verpasst es, die Hochschulen zu demokratisieren. Die Landesregierung will nicht die demokratische Hochschule. Stattdessen soll das Machtübergewicht der Rektorate erhalten bleiben.“ Stöcks appelliert daher an die Landtagsabgeordneten, endlich die Hochschulöffentlichkeit zu Gremiensitzungen zuzulassen um Informationsungleichgewichte zu schaffen „Das Gesetz sieht die Geheimhaltung wichtiger Entscheidungen geradezu vor“

Der studentische Mindestanteil im kleinen Fakultätsrat sollte nach Meinung der Studierenden nicht gestrichen, sondern auf den großen Fakultätsrat ausgeweitet werden. “Auch nach der Gesetzesänderung bleibt es einfach Änderungen im Bereich Studium und Lehre gegen den Willen der Studierendenschaft durchzudrücken. Prüfungsordnungen können geändert und Professuren mit grundlegender Bedeutung für die Lehre abgeschafft werden – ohne dass die Stimme der Studierenden maßgebliches Gewicht hat. Wir fordern daher einen studentischen Mindestanteil von 30 Prozent in allen Fakultätsräten“ so Stöcks.

Gerade die Streichung des politischen Mandats von Studentenvertretern ist für die LAK Ba-Wü nicht hinnehmbar. Die Verfassten Studierendenschaften vertreten die politischen Anliegen der Studierenden. Themen wie Wohnraumpolitik, studentische Mobilität, BAföG, Visabestimmungen und andere sozialpolitischen Themen beschränken sich zwar nicht auf das direkte Hochschulumfeld aber betreffen dennoch direkt die Studierenden. Es ist daher für die LAK unverständlich, weshalb ihr Mandat auf die Hochschule beschränkt sein soll. „Mit der Streichung kommt eine Zensurbestrebung zum Ausdruck. Die Gesetzesänderung provoziert geradezu Rechtsstreitigkeiten gegen kritische ASten und ihre ehrenamtlichen Mitglieder“ erklärt Stöcks. Damit erschafft das Gesetz enorme Hürden für studentisches ehrenamtliches Engagement. Daher appelliert die LAK die aktuelle Formulierung des Gesetzes zu erhalten.

Des Weiteren kritisiert die LAK Ba-Wü die einseitige Redner*innenliste bei der heutigen Anhörung. Es sprechen fünf Rektoren von verschiedenen Hochschulen, die jedoch nicht nur ihren Hochschultyp, sondern auch Rektoratsinteressen vertreten. Nicht gehört werden Vertreter*innen des Mittelbaus und der Personalräte, sowie die Landesgleichstellungsbeauftragte.

PM

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