Beim Landesarbeitsgericht in Stuttgart hat heute Abend eine beispiellos rasch anberaumte Berufungsverhandlung zur Entscheidung des Arbeitsgerichts Reutlingen von heute Mittag stattgefunden.
Nach der mündlichen Verhandlung haben die Arbeitgeber ihre einstweilige Verfügung gegen den Streik zurückgenommen. Damit findet der für morgen angekündigte Warnstreik in Tübingen nun definitiv statt. Zwischen erster und zweiter Instanz lagen damit fünf Stunden, üblich sind in der Regel Wochen oder Monate. Der Arbeitgeberverband lässt sich in dieser Auseinandersetzung von der Kanzlei Allen & Overy beraten. Damit ist für ver.di offenkundig, dass das Ziel nicht die Lösung der Personalnot, sondern die Verhinderung von gewerkschaftlichen Aktionen und Streiks ist.
Martin Gross, ver.di Landesbezirksleiter: „Die Versuche mit Hilfe einer einschlägig bekannten Kanzlei den berechtigten Streik der Uniklinik-Beschäftigten zu verhindern, irritieren uns zunehmend. Wir verlassen uns darauf, dass sie mit dem heutigen Abend beendet sind. Wenn das Ziel war, unseren Streikvorbereitungen und der Mobilisierung heute Nachmittag den Wind aus den Segeln zu nehmen, dann sind die Arbeitgeber heute auf ganzer Linie gescheitert.“
PM