Sie denken über eine Zahnbehandlung im Nachbarland nach? Oder kommen mit einer Arztrechnung aus dem Urlaub zurück? Die neue Broschüre „Ihre Rechte als Patient in der EU“ des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Deutschland informiert über ungeplante und geplante Behandlungen im EU-Ausland und wie die Kostenrückerstattung funktioniert.
Notfallbehandlung im EU-Ausland
Im medizinischen Notfall müssen Patienten nur die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vorlegen. Meist befindet sich diese auf der Rückseite der deutschen Versicherungskarte. Die Kosten der Behandlung werden automatisch zwischen den Krankenkassen im Aus- und Inland abgerechnet. Es kann jedoch passieren, dass die EHIC nicht anerkannt wird und die Behandlung beim ausländischen Arzt bezahlt werden muss. Zurück zu Hause können sich Patienten die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse erstatten lassen. Häufig stellen die Kassen hierfür ein Antragsformular zur Verfügung.
Wichtig: Bei privatärztlichen Behandlungen kann der Eigenanteil bis zu 100 % der Kosten betragen, d. h. der Patient bekommt sein Geld nicht zurück.
Aber auch bei Behandlungen durch Kassenärzte und öffentlichen Kliniken ist mit Eigenanteilen zu rechnen. Bei einem Krankenhaussaufenthalt in Frankreich müssen zum Beispiel 20 % aus eigener Tasche bezahlt werden.
Auslandsreisekrankenversicherung
Mit einer Auslandsreisekrankenversicherung beugen Patienten solchen Kosten vor. Insbesondere wer in den Ski-Urlaub fährt, sollte eine haben. Denn bei einem Sturz auf ausländischen Pisten übernehmen deutsche Kassen oft nicht die vollen Behandlungskosten. Rettungs- und Bergungskosten, die schnell über 10 000 € betragen können, werden nicht oder nur anteilig gezahlt. Auch Rücktransportkosten aus dem Ausland sind keine Kassenleistung. Die Auslandreise-krankenversicherung kommt genau hierfür auf. Der Versicherungsschutz ist schon für wenige Euro pro Jahr zu haben, manchmal ist er bereits über die Kreditkarte abgedeckt.
Kontaktstelle hilft persönlich weiter
Bei Fragen rund um die medizinische Versorgung im EU-Ausland informiert die Nationale Kontaktstelle für die grenzüberscheitende Gesundheitsversorgung (www.eu-patienten.de). Die Stelle berät kostenlos auch zu allen Einzelheiten.
Die Broschüre „Ihre Rechte als Patient in der EU“ steht auf www.evz.de zum Download zur Verfügung. Kostenlose Druckexemplare werden auf Anfrage verschickt.
PM