Für das Schulfruchtprogramm stellt die Europäische Union dem Land Bande-Württemberg für das nächste Schuljahr 80 Prozent mehr EU-Fördergelder zur Verfügung – insgesamt bis zu 6,65 Millionen Euro. Ab dem Schuljahr 2015/2016 werden deshalb die Kosten für die Obst- und Gemüselieferungen zu 75% von der EU finanziert, für die weiteren 25 % (+ MwSt.) benötigen die Einrichtungen weiterhin Sponsoren.
Ziel des Landes ist es, möglichst vielen Kindern eine Teilnahme am Schulfruchtprogramm zu ermöglichen. Deshalb können im kommenden Schuljahr neben Kindertageseinrichtungen und Schulen im Primarbereich auch wieder alle weiterführenden Schulen bis einschließlich Klasse 8 teilnehmen, solange ausreichend EU-Mittel verfügbar sind.
Damit Kindertagesstätten und Schulen Obst und Gemüse aus dem EU-Programm bekommen, brauchen sie einen zugelassenen Schulfruchtlieferanten und einen Sponsor, der 25 % der Kosten und die Mehrwertsteuer übernimmt. Durch die Anhebung des Fördersatzes auf 75 % dürfte es zukünftig einfacher werden, Sponsoren zu finden, die sich an den Kosten der Obst- und Gemüselieferungen beteiligen.
Neue Kindertagesstätten und Schulen, die bisher noch nicht mit im Programm waren, können sich beim Regierungspräsidium Tübingen seit dem 24. April 2015 unter folgendem Link für die Teilnahme am Programm anmelden: http://www.schulfrucht-bw.de/schulen-und-kitas/anmeldung-schulenkitas.html .
Nicht neu anmelden müssen sich solche Kindertageseinrichtungen und Grundschulen, die bereits im Schuljahr 2014/2015 am Schulobst- und
-gemüseprogramm teilnehmen.
Hintergrundinformationen:
Jährlich passt das Land Baden-Württemberg das Schulobst- und -gemüseprogramm auf Basis des von der EU zur Verfügung gestellten Budgets an. Im aktuellen Schuljahr 2014/15 nehmen etwa 2.800 Kindertagesstätten und Grundschulen mit rund 280.000 Kindern am Programm teil. Aufgrund eines erhöhten EU-Budgets können im Schuljahr 2015/16 ausnahmsweise auch Schulen bis einschließlich Klasse 8 am Programm teilnehmen. Damit Kindertagesstätten und Schulen Obst und Gemüse aus dem EU-Programm bekommen, brauchen sie einen zugelassenen Schulfruchtlieferanten und einen Sponsor, der 25 Prozent der Kosten und die Mehrwertsteuer übernimmt. Neue Kindertagesstätten und Schulen, die bisher noch nicht mit im Programm waren, können sich beim Regierungspräsidium Tübingen für die Teilnahme am Programm anmelden.
Informationen zum EU-Schulobst- und -gemüseprogramm und der Umsetzung in Baden-Württemberg sind unter www.schulfrucht-bw.de zu finden. Dort sind seit dem 24. April 2015 auch weitere Informationen zur Umsetzung des Programms im Schuljahr 2015/16 sowie ein Anmeldeformular für neue Einrichtungen verfügbar.
Weitere Informationen zu den Themen Ernährung, Obst- und Gemüseanbau sind unter www.mlr-bw.de zu finden. Informationen zur Landesinitiative BeKi sind unter www.beki-bw.de abrufbar.
PM