Aus dem Gemeinderat Hattenhofen

Bauarbeiten vergeben: Für 57.505 Euro erhält die Firma Bader aus Göppingen den Auftrag für das Gewerk Trockenbau an den beiden Mehrfamilienhäusern Ledergasse zwei und vier. Die Kostenberechnung wird um 2.000 Euro unterschritten.

 

Schulsanierung zeigen:  Nicht am Tag der Bundestagswahl, wie vorgeschlagen,  aber zu einem späteren Zeitpunkt wird die sanierte Schule an einem Tag der offenen Tür für die Bevölkerung geöffnet. Dies sagte Bürgermeister Jochen Reutter auf Anfrage einer Bürgerin.

 

Wohngebiet fertigstellen:  Ein Termin für die Endbelagsarbeiten im Neubaugebiet „Am Ochsen“ steht noch nicht fest, so Bürgermeister Jochen Reutter auf Anfrage aus dem Publikum. Die Gemeinde behalte die Preisentwicklung im Tiefbau im Auge. Ein möglicher Termin ist Frühjahr 2018.

 

Soziale Entwicklung: Der Sozialbericht 2016 des Landkreises gibt Auskunft über Entwicklungen in den wichtigsten Sozialleistungsbereichen, für die der Landkreis verantwortlich ist. Der Sozialbericht ist auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht.

 

Sirene umgesetzt: Die Feuerwehrsirene im Unterdorf, die viele Jahre auf dem Gebäude Hauptstraße 9 installiert war, ist – generalüberholt – nun auf dem Dach der Zimmerei Höfer, Hauptstraße 5 installiert. Hauptamtsleiter Nobert Baar bedankte sich nochmals bei der Familie Höfer für die Bereitschaft, die Sirene installieren zu lassen.

 

Schulverband investiert

Die Schülerzahlen im Schulverband „Westliche Voralb“ (gemeinsame Werkrealschule und Gemeinschaftsschule) entwickeln sich positiv. Dies berichtete Bürgermeister Jochen Reutter aus der letzten Verbandsversammlung. Der Verband investiert in die Gebäudesanierung und in Marketing. Weitere Themen sind Sozialarbeit an den Schulen und die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs.

 

Bundestagswahl:  „Hacken“ in Hattenhofen nicht möglich

Die Bundestagswahl im Wahlbezirk Hattenhofen kann nicht durch Hacker manipuliert werden. Darauf verwies Hauptamtsleiter Nobert Baar. In der Wochenzeitung „Die Zeit“ vom 7 .September war ein Artikel erschienen, dass die bei vielen Kommunen eingesetzte PC-Software zur Hochrechnung und Übermittlung von Wahlergebnissen gehackt werden kann. In Hattenhofen geschieht noch alles „mit der Hand am Arm“: Manuelle Zählung, telefonische Schnellmitteilung an das Landratsamt, nochmalige manuelle Überprüfung am Montag und Transport der Wahlunterlagen ins Landratsamt.

 

Gewerbepark „Wängen“ ist schuldenfrei

Im Gewerbepark Wängen auf Markung der Gemeinde Zell u.A. gibt es mittlerweile 150 Arbeitsplätze, zwei gewerbliche Bauplätze sind noch zu vergeben. Dies berichtete Bürgermeister Jochen Reutter aus der letzten Sitzung des Zweckverbandes. Der Verband ist mittlerweile schuldenfrei, von der Gewerbesteuer in Höhe von 270.000 Euro im Jahr 2016 erhält die Gemeinde Hattenhofen 25 Prozent, also 67.500 Euro. Ein ungelöstes Problem sind noch die vielen parkenden LKW im Gewerbegebiet.

 

Land gibt Geld für Klimaschutz

Für ihr Energiemanagement in den nächsten drei Jahren erhält die Gemeinde 10.207 Euro vom Land. Die Mittel dienen den gemeindlichen Maßnahmen zum Klimaschutz.

 

Ortsmitte: „Gaststätte „Krone“ soll erhalten bleiben

Einstimmig hat der Gemeinderat eine Vorkaufssatzung für das Gebiet „Gaststätte Krone“ beschlossen.

Der Pächter der Gaststätte wird seinen Betrieb auf Jahresende voraussichtlich einstellen. Das Gebäude Höfle 2 und ein weiteres Grundstück mit drei Parkplätzen gehören einem auswärtigen Eigentümer, dieser könnte das Grundstück mit Gasthaus mittelfristig verkaufen. Die Gemeinde ist daran interessiert, die Gaststätte als „Dorfgasthaus“ zu erhalten, unter anderem als Treffpunkt zur Pflege der örtlichen Gemeinschaft und als Bestandteil der örtlichen Infrastruktur. Parallel soll auch eine Optimierung der Erschließungssituation nach dem Bedarf an öffentlichen Verkehrsflächen einhergehen. Mit der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht sichert sich die Gemeinde für den Fall einer eventuellen Nutzungsänderung oder bei einem Verkauf des Gebäudes an einen Dritten die Option, dass sie die Gaststätte erhalten kann.

Ein Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dieses rechtfertigt; es muss ein öffentliches Interesse bestehen. Die Satzung ist der erste förmliche Schritt, um den Erhalt des Gebäudes und seine Nutzung im gemeindlichen Interesse zu sichern und einen eventuellen Kauf vorzubereiten. Bei der Ausübung des Vorkaufsrechts entsteht kein Automatismus, die Voraussetzungen müssen im Einzelfall vorliegen und in einem Bescheid näher ausgeführt werden.

PM

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