Wirtschaft erwartet gravierende Auswirkungen von Fahrverboten – Unternehmen müssen sich auf Einbußen einstellen

Die nach dem Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts ab Januar 2018 bei Feinstaubalarm drohenden Fahrverbote für Dieselfahrzeuge werden gravierende Auswirkungen auf die Unternehmen und die Arbeitnehmer in Stuttgart haben. „Die heutigen Kapazitäten im öffentlichen Nahverkehr sind bei Weitem nicht ausreichend, um die Beschäftigten an solchen Tagen pünktlich zur Arbeit und wieder nach Hause zu bringen“, sagt Andreas Richter, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart. Auch Handel, Hotellerie und Gastronomie müssten sich auf entsprechende Einbußen einstellen, zudem sei der generelle Imageverlust Stuttgarts in seinen Auswirkungen nicht zu unterschätzen.

Dass nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts auch eine komplette Nachrüstung der Dieselfahrzeuge für die Einhaltung der Grenzwerte nicht ausreichend ist, gebe nach Meinung der IHK zugleich den deutlichen Hinweis, dass mit Fahrverboten viel zu kurz gesprungen sei, um Stuttgart in eine Stadt mit sauberer Luft zu verwandeln. Umso mehr müssten deshalb seitens der Stadt und der Region alle Maßnahmen ergriffen werden, die die Belastungen in der Innenstadt reduzieren. Der Ausbau des ÖPNV habe hier ebenso große Bedeutung wie die Entlastung der City beim Waren- und Lieferverkehr. „Vor diesem Hintergrund verstehen wir nicht, warum die zahlreichen Optimierungsvorschläge, die die IHK hier seit langem unterbreitet und die zu einer Entlastung führen würden, seitens der Stadt nicht endlich umgesetzt werden“, so Richter. Stuttgart müsse endlich damit beginnen, Umschlagsplätze für die Anlieferung zu schaffen, um von dort aus die Weiterverteilung zu Unternehmen und Verbrauchern mit Elektrofahrzeugen und Lastenrädern zu organisieren. Auch das Verkehrsministerium des Landes habe sich gegenüber der Stadt klar dahingehend ausgesprochen, noch in diesem Jahr mit der Schaffung solcher Möglichkeiten zu beginnen.

Fragen stellten sich auch seitens der Wertung des Verwaltungsgerichts, der faktischen Enteignung von Betrieben mit Dieselfahrzeugen keinen entscheidenden Stellenwert zu geben. Hier ist die IHK sehr gespannt, ob diese Abwägung auch in der nächsthöheren Instanz Bestand haben wird.

Ungeachtet der juristischen Auseinandersetzung plädiert die IHK unverändert dafür, ein mittel- und langfristiges Konzept zu entwickeln, das Stuttgart zu einer Mustermetropole in Sachen Mobilität und Umweltfreundlichkeit entwickelt. Stadt, Land und Wirtschaft müssen sich über den Tellerrand der aktuellen Auseinandersetzungen hinaus auf diesen Weg machen und daran kontinuierlich arbeiten. Stuttgart habe in dieser Richtung angesichts der freiwerdenden Gleisflächen und der Entwicklung neuer Viertel ein großes Potenzial und eine große Chance, so der IHK-Hauptgeschäftsführer.

PM

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