Europäischer Blitzmarathon am 16. April 2015 – Fuß vom Gas auf europäischen Straßen!

Am 16. April findet der erste europaweite Blitzmarathon statt. 22 Länder in Europa nehmen teil, darunter auch Deutschland und unsere Nachbarn Belgien, Niederlande und Luxemburg. Italien-Reisende sind ebenso betroffen. Runter vom Gas, denn es kann sonst teuer werden – zumal Bußgelder vermehrt grenzüberschreitend auch von privaten Inkassounternehmen eingetrieben werden!

Europa möchte durch die großflächige Blitzer-Aktion auf die Gefahren durch zu schnelles Fahren aufmerksam machen. Hierfür haben sich 22 Länder dem Blitzmarathon angeschlossen. Deutsche Autofahrer sollten nicht nur zuhause, sondern auch in Belgien, Luxemburg und den Niederlanden auf die Tempolimits achten.

Welche Tempolimits gelten in den umliegenden Blitzer-Ländern?

Deutschland Belgien Italien Luxemburg Niederlande
Innerorts 50 km/h
Außerorts 100 km/h 90 km/h 90 km/h 90 km/h 80 km/h
Schnellstraße 120 km/h* 110 km/h ** 100 km/h
Autobahn Richtgeschwindigkeit 130 km/h 120 km/h 130 km/h ** 130 km/h** 130 km/h
Bußgeld 10 € – 680 € 50 € bis zu 10 km/h, für jeden weiteren km/h jeweils zusätzlich 5 – 10 € ca. 41 € – 3.287 € ca. 49 € – 145 € ca. 22 € – 396 €

*Mit mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung (baulich getrennt).                **Bei Regen: 20 km/h weniger.

Was passiert, wenn Sie geblitzt wurden?

Die Zeiten, in denen man im europäischen Ausland zu schnell fahren konnte, ohne dafür zu Hause belangt zu werden, sind längst vorbei. Seit Oktober 2010 können EU-Bußgelder über 70 Euro auch in Deutschland eingetrieben werden. Ist der Strafzettel berechtigt, sollten Sie sich  überlegen, das Auslands-Bußgeld zu bezahlen. Andernfalls kann es erheblich teurer werden – und das Bußgeld sogar beim nächsten Aufenthalt im Land sofort von der Polizei bei einer Kontrolle eingefordert werden. Unter Umständen und je nach Höhe des Bußgelds und Landes könnte sogar das Auto beschlagnahmt werden.

Wer kann Ihnen weiterhelfen?

Verbraucher, die einen Strafzettel oder eine Zahlungsaufforderung eines Inkassounternehmens erhalten haben und verunsichert sind, können sich auf der Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland informieren oder sich direkt dahin wenden.

PM

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