Geislingen an der Steige: Konsequente Linie – Erneute Kampfhundebeschlagnahme und Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruchs durch Stadt und Polizei

Stadt und Polizei machen weiter ernst: Nachdem bereits am 12. Mai 2017 aufgrund von Verstößen gegen die gültigen Vorschriften ein Kampfhund beschlagnahmt worden war, folgte am heutigen Morgen eine weitere Einziehung. Dem Hundehalter, dessen American-Staffordshire-Mischling in der vergangenen Woche ein Kind gebissen und vor kurzem seinen Wesenstest nicht bestanden hatte, wurde ebenfalls ein Hundehaltungsverbot erteilt. Der Hund wurde mit Unterstützung des Polizeireviers Geislingen sowie von Spezialisten der Polizeihundeführerstaffel Ulm beschlagnahmt und vorläufig in einem Tierheim untergebracht.

„Es ist geradezu erschreckend, wie fahrlässig der Hundehalter im Vorfeld der Beschlagnahme gehandelt hat“, führt der Leiter des Geislinger Ordnungsamtes, Philipp Theiner aus. Der Besitzer hatte mehrere fremde Kinder in den umzäunten Bereich seines Grundstückes vorgelassen, in dem sich der Hund ohne Maulkorb und unangeleint aufhielt. Der Hund lief dann unvermittelt auf eines der Kinder zu und biss dieses in den Oberschenkel. „Der Halter hätte hier ganz klar seinen Kampfhund wenigstens anleinen müssen und ihm aus Sicht der Stadt auch einen Maulkorb anlegen müssen. Gerade auch vor dem Hintergrund, dass ihm die Gefährlichkeit seines Hundes nach dem nicht bestandenen Wesenstest bekannt war“, so Theiner weiter.

Die schwerpunktmäßige Kontrolle von Kampfhunden war durch Polizei und Stadt erst kürzlich in die Konzeption zur Bekämpfung von Sicherheits- und Ordnungsstörungen in Geislingen aufgenommen worden, die auch andere Problembereiche wie beispielsweise Störungen durch den Konsum von Alkohol und Drogen im öffentlichen Raum umfasst. „Wir setzen in Geislingen insgesamt unsere gemeinsame Linie gegen die Wenigen, die immer wieder durch Ordnungsverstöße und Straftaten auffallen, konsequent fort und kontrollieren weiterhin verstärkt“, unterstrich der Leiter des Geislinger Polizeireviers, Jens Rügner. So wurden beispielsweise am vergangenen Sonntag zwei junge Erwachsene, gegen welche die Stadt Geislingen aufgrund ihres Verhaltens bereits im Herbst des vergangenen Jahres Hausverbot für die Bereiche der Schulen und Spielplätze erlassen hatte, auf dem Schulhof des Helfensteingymnasiums kontrolliert. Beide erwarten nun Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruchs. Durch die Stadt werden bei entsprechenden Verstößen gegen ausgesprochene Hausverbote auch künftig grundsätzlich Strafanträge gestellt.

„Wir stellen im Rahmen unserer Schwerpunktsetzung zunehmend fest, dass wir auf dem richtigen Weg sind – dies zeigen uns sowohl die Ergebnisse der Kontrollen als auch positive Rückmeldungen aus der Bevölkerung“, schlossen Rügner und Theiner.

PM

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