Psychotherapeuten müssen Sprechstunde anbieten

Seit 1. April 2017 sind Psychotherapeuten verpflichtet, eine psychotherapeutische Sprechstunde anzubieten. Menschen mit psychischen Erkrankungen sollen dadurch zielgerichteter versorgt werden. Die neu eingeführte „psychotherapeutische Sprechstunde“ ist ein Versorgungsangebot zur frühzeitigen diagnostischen Abklärung und nicht zu verwechseln mit der herkömmlichen Sprechstunde.

 

In der „psychotherapeutischen Sprechstunde“ klärt der Therapeut ab, ob ein Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt und der Patient eine Psychotherapie benötigt oder ob ihm anderweitig geholfen werden kann, zum Beispiel mit Präventionsangeboten oder einer Ehe- und Familienberatung. So sollen Patienten zeitnah einen einfacheren Zugang zu Therapien erhalten und das Versorgungsangebot insgesamt flexibler werden.

PM

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