100 Tage mehr Bürokratie durch Mindestlohn – Weiterhin große Nachfrage nach Beratung bei der IHK

100 Tage nach der flächendeckenden Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hat der Informationsbedarf der  Unternehmen in der Region Stuttgart kaum nachgelassen. „Noch immer gibt es eine enorme Nachfrage nach Beratung rund um den Mindestlohn“, sagt Andreas Richter, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart. Schwerpunkte sind demnach Fragen zur Auftraggeberhaftung sowie zur umfangreichen Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten. Das Servicecenter Recht der IHK Region Stuttgart sei weiterhin bemüht, alle Fragen der Unternehmen zu beantworten.

Drei von vier Unternehmen in der Region Stuttgart sind laut IHK von der  Einführung des Mindestlohngesetzes betroffen. Fast 60 Prozent der Betriebe beklagen Zusatzaufwand im Zusammenhang mit der Dokumentation  – vor allem der Mittelstand.

In der Gastronomie und Hotellerie sind demnach besonders viele Betriebe von Dokumentationspflichten und Regelungsaufwand, vor allem im Zusammenhang mit Minijobs betroffen, im Verkehrsgewerbe beklagen drei Viertel und im Einzelhandel fast die Hälfte der Befragten bürokratischen Aufwand. Auch Baubranche und Sicherheitsgewerbe melden Mehrarbeit. Dazu kommen viele rechtliche Unsicherheiten bei der Berechnung, zum Beispiel für Weihnachtsgeld oder Sachzulagen, die viele Unternehmen ihren Beschäftigten gewähren.

Besonders bei kleinen und mittleren Betrieben bis 50  Beschäftigte steigen auch die Personalkosten. Im Gastgewerbe klettern die Lohnkosten überdurchschnittlich stark. Demzufolge will im Gastgewerbe und der Verkehrsbranche jedes dritte Unternehmen Personal abbauen. Insgesamt wollen zwölf Prozent der befragten Betriebe Personal kürzen. Rund 40 Prozent der befragten Großunternehmen wollen zudem mit dem Abbau von Praktikumsplätzen auf Mehrkosten und bürokratische Belastungen reagieren.

„Wir wissen von vielen Unternehmen, dass der Mindestlohn ihnen keine zusätzlichen Lohnkosten verursacht, weil sie ohnehin schon Tariflöhne oder über dem Mindestlohn zahlen“, sagt Richter. „Viele Stellen vor allem im Bereich der Nebenjobs fallen aber weg, weil der Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis mehr zum Nutzen steht.“

„Dieses Gesetz“, so Richter, „schadet nicht nur der Wirtschaft und ihren Beschäftigten, es geht auch in vielen seiner Detailregelungen an der Praxis in den Unternehmen völlig vorbei“.

PM

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