Das Regierungspräsidium Stuttgart plant im Auftrag des Bundes die Hauptuntersuchung zur Baugrunderkundung für den Neubau der B 10 im Streckenabschnitt Gingen/Ost bis Geislingen/Ost. Diese Erkundungsmaßnahme hat ein Volumen von ca. 3,7 Mio. € und stellt somit eine der größten einzelnen Erkundungskampagnen der Straßenbauverwaltung der letzten 10 Jahre im Regierungsbezirk Stuttgart dar. Die Bohrungen erreichen dabei stellenweise eine Tiefe von bis zu 250 Metern. Geplant ist der durchgängige Einsatz von gleichzeitig acht Bohrgeräten.
Die Bohr- und Erkundungsarbeiten werden voraussichtlich vier Monate dauern und Anfang Mai 2017 beginnen.
Die Baugrunderkundung stellt eine wichtige Vorarbeit für den weiteren Ausbau der B 10 dar, durch den die Ortsdurchfahrten von Kuchen und Geislingen spürbar vom Durchgangsverkehr entlastet werden sollen. Der Streckenabschnitt von Stuttgart bis Süßen/Ost ist durchgehend 4-streifig ausgebaut und bereits unter Verkehr. Die Teilstrecke Süßen/Ost bis Gingen/Ost wird voraussichtlich noch in diesem Jahr für den Verkehr freigegeben.
Der Streckenabschnitt Gingen/Ost bis Geislingen/Mitte ist im Bundesverkehrswegeplan (BVWP 2030) als Maßnahme des vordringlichen Bedarfs (VB), der Abschnitt Geislingen/Mitte bis Geislingen/Ost im weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*), enthalten. Damit kann die Planung beider noch offenen Abschnitte gemeinsam vorangetrieben werden.
Die Baugrunderkundung dient der vertiefenden Planung und zugleich als Grundlage für eine belastbare Kostenermittlung im Vorfeld der Baumaßnahme. Damit sind die Erkundungen eine Voraussetzung zur Genehmigung der Planung durch den Bund.
Mit den Aufschlussarbeiten wurde eine Bietergemeinschaft aus drei Unternehmen beauftragt. Die fachtechnische Überwachung vor Ort wird durch ein geotechnisches Fachbüro übernommen.
Es kann vereinzelt zu Beeinträchtigungen für Anlieger und Verkehrsteilnehmer kommen. Ergänzende Informationen werden gesondert im Voraus bekannt gegeben. Das Regierungspräsidium bittet die Betroffenen um ihr Verständnis. Alle Beteiligten sind bestrebt, die Maßnahme so schnell als möglich fertig zu stellen.
Das Regierungspräsidium Stuttgart weist darauf hin, dass die betroffenen Grundstückseigentümer, Pächter und Nutzungsberechtigten diese Arbeiten dulden müssen. Die betroffenen Eigentümer werden im Vorfeld individuell angeschrieben. Interessierte können die Lage der Bohrungen bei den jeweiligen Gemeindeverwaltungen oder im Regierungspräsidium Stuttgart, Industriestr. 5, Referat 42, einsehen.
PM