BWIHK fordert Konzepte für den Wirtschaftsverkehr in Stuttgart: Nur Maßnahmenmix reduziert verkehrsbedingte Emissionen

„Der Standort Innenstadt darf nicht durch Sperrungen und Fahrverbote für den Wirtschaftsverkehr beeinträchtigt werden“, erklärt Wolfgang Grenke, Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages (BWIHK), anlässlich der Diskussion in Stuttgart und anderen Städten um die Senkung der Luftschadstoff- und Lärmbelastung. Erreichbarkeit und Belieferung der Städte müssten gesichert bleiben, damit es nicht zu weitreichenden Standort- und Wettbewerbsnachteilen für die ansässigen Unternehmen komme. Grenke fordert die Kommunen im Land auf, sich frühzeitig mit der Wirtschaft abzustimmen und gemeinsam mit ihr tragfähige Konzepte zu entwickeln, falls eine dauerhafte Überschreitung von Luftschadstoff- oder Lärmemissions-Grenzwerten drohe.

Verkehrsbeschränkende Maßnahmen hätten teils gravierende Auswirkungen auf Unternehmen, Beschäftigte und den Standort Innenstadt. „Die Wirtschaft trägt mit der effizienten Gestaltung von Transportketten, der optimalen Ausnutzung vorhandener Kapazitäten und mit immer sparsameren und leiseren Fahrzeugen ihren Teil dazu bei, Lärm und Abgase an der Quelle zu vermindern“, betont Grenke. Falls verkehrsbeschränkende Maßnahmen, die wirtschaftlich negative Folgewirkungen haben, nicht ganz ausgeschlossen werden könnten, seien ausreichende Übergangsbestimmungen und unbürokratische Ausnahmeregelungen für den gesamten Wirtschaftsverkehr erforderlich, so Grenke weiter. Restriktionen, z. B. Durchfahrtsverbote, sollten auch wieder aufgehoben werden, sobald längerfristig angelegte Maßnahmen, wie etwa der Ausbau des ÖPNV, Umgehungsstraßen, lärmarme Straßenbeläge oder die Umrüstung kommunaler Busflotten, erfolgreich die Emissionen reduzieren. „Maßnahmenbündel, die eine nachhaltige Entwicklung fördern und die Ursachen der Emissionen bekämpfen, sollten Vorrang vor Ge- und Verboten haben. Hierzu zählen beispielsweise die Förderung des öffentlichen Nahverkehrs sowie des Fuß- und Radverkehrs, Mobilitätsmanagement, die Verflüssigung des Verkehrs und straßenbauliche Maßnahmen“, fordert Grenke. Diese Position werde durch das Gutachten »Umweltbedingte Verkehrsbeschränkungen in Kommunen – Auswirkungen und Alternativen«“ gestützt, das der BWIHK kürzlich beim Institut für Stadtbauwesen und Stadtverkehr der RWTH Aachen University in Auftrag gegeben hatte. Zu den zentralen Ergebnissen des BWIHK-Gutachtens gehört, dass mit Umweltzonen, Lkw-Durchfahrtsverboten und Geschwindigkeitsbeschränkungen oft nur die Symptome bekämpft würden. Infolgedessen verlagerten sich der Verkehr und die Emissionen meist nur räumlich, und die Wege verlängerten sich. Die Emissionen von Lärm und Schadstoffen würden hingegen kaum reduziert. Hingegen könnten z. B. mit der Stärkung des Umweltverbundes, der Verbesserung des Verkehrsablaufs und einem konsequenten Flotten- und Fuhrparkmanagement langfristige und nachhaltige Wirkungen erzielt werden. Gleiches gelte für Infrastrukturmaßnahmen wie lärmmindernde Straßenbeläge und den Bau von Umgehungsstraßen. Das Gutachten schlägt daher vor, Standorte nicht durch unverhältnismäßige und wenig verursachergerechte Restriktionen zu benachteiligen, sondern statt dessen auf einen Mix von Maßnahmen zur Reduktion verkehrsbedingter Luftschadstoff- und Lärmemissionen zu setzen. Das Gutachten sowie eine Kurzanalyse finden Sie unter: http://www.bw.ihk.de/veroeffentlichungen/pressemitteilungen/pressemitteilungen-container/Verkehrsgutachten-Wirtschaftsverkehre-2017

PM

 

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