Geislingen: Kampfhunde,  ein neuer Trend? – Stadt und Polizei verschärfen ihre Kontrollen

Es ist ein bedenklicher Trend, der in Geislingen von Seiten des Ordnungsamtes über das letzte halbe Jahr beobachtet wird. Scheinbar kommen Kampfhunde wieder verstärkt in Mode, wie der Leiter des Geislinger Ordnungsamtes Philipp Theiner zu berichten weiß.

„Wir haben alleine zum letzten Wesenstest beim Landratsamt Göppingen insgesamt elf Hunde aus Geislingen gemeldet, die aufgrund der Rasseeigenschaften nach derzeitiger Rechtslage als Kampfhunde eingestuft werden.“, berichtet Theiner. Nachdem es in Baden-Württemberg und auch bundesweit aufgrund diverser gesetzlicher Regelungen Züchtungs- und Einfuhrverbote für bestimmte Hunderassen gibt, kommen die Tiere wohl zudem nicht immer auf rechtlich einwandfreiem Wege in die Stadt. „Wenn wir feststellen, dass die Herkunft nicht zweifelsfrei belegt werden kann oder wir den Verdacht auf eine illegale Einfuhr haben, dann wird von uns immer auch gleich eine Anzeige nach dem Hundeverbringungs- und –einfuhrbeschränkungs-gesetz gefertigt.“, erläutert Theiner weiter.

Nach diesem Gesetz von 2001 dürfen bestimmte Hunderassen sowie deren Kreuzungen untereinander gar nicht nach Deutschland eingeführt werden. Hierzu zählen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier. Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen dürfen aus dem Ausland ebenfalls nicht eingeführt werden, wenn nach den landesrechtlichen Regelungen des Bundeslandes, in dem der Hund ständig gehalten werden soll, eine Gefährlichkeit vermutet wird. Erschwerend kommt aber wohl auch ein weiteres Problem hinzu: Die allgemeine Lage wird wohl immer verworrener. Denn neben den klassischen Rassen Pitbull, Bullterrier und American Staffordshire kommen scheinbar immer mehr Tiere unter dubiosen Rassebezeichnungen in den Handel.

Auf dem Markt tummeln sich derzeit beispielsweise „American Bullis“, die oft in den Größen „pocket“ bis „XXL“ oder als Spezialzüchtungen unter der Bezeichnung „exotic“, die wohl auch immer häufiger über das Internet vertrieben werden. Die Eigentümer hoffen dadurch wohl einen Wesenstest umgehen zu können. Bei genauerer Betrachtung der Hunde wird aber klar, dass die Ähnlichkeit der Tiere mit herkömmlichen Kampfhunden nicht zu übersehen ist, merkt Theiner an. Häufig kommt für die Halter die dicke Rechnung erst zum Schluss: Es kommt nicht selten vor, dass ein als „exotic“ gekaufter Welpe sich nach einigen Wochen und Monaten dann doch als ausgewachsener Kampfhund erweist. Das bedeutet für den Halter dann nicht nur die zwingend erforderliche Ablegung des Wesenstestes über das Veterinäramt des Landkreises Göppingen, auf Kosten des Halters – der muss diesen nämlich bezahlen – sondern auch eine höhere Veranlagung zur Hundesteuer. In Geislingen muss für einen Kampfhund derzeit eine Jahressteuer in Höhe von 900,- € entrichtet werden.

Auch die Polizei in Geislingen kann den von der Stadt festgestellten Trend bestätigen. „Im Rahmen der verstärkten Kontrollen, die wir seit dem vergangenen Jahr aufgrund von Bürgerbeschwerden im öffentlichen Raum und insbesondere an den Jugend- und Szenetreffpunkten durchführen, stellen wir immer wieder polizeibekannte junge Männer aus einem gewissen Milieu fest, die Kampfhunde wohl als Statussymbol mitführen“, erklärt der Geislinger Polizeichef Jens Rügner. Für diese hat die Stadt meist auch Auflagen erlassen, wie eine dauerhafte Leinen- und Maulkorbtragepflicht, die oftmals nicht eingehalten würden. Allein in der vergangenen Woche habe die Polizei sechs Personen mit entsprechenden Hunden kontrolliert, die entweder keinen Maulkorb trugen, unangeleint geführt wurden oder keine Prüfbescheinigung für den erforderlichen Wesenstest vorweisen konnten. Diese Feststellungen decken sich auch mit entsprechenden Mitteilungen besorgter Bürger, die sich durch die nicht selten in Gruppen auftretenden Kampfhundebesitzer verunsichert fühlten.

„Deswegen haben wir die Kontrollen verstärkt und melden solche Verstöße stets an die Stadt Geislingen weiter, die diese konsequent verfolgt und mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 100,- Euro und im Einzelfall auch mit Zwangsgeldern bis zu 500,- Euro ahndet. Gegebenenfalls prüft das Ordnungsamt auch weitere Maßnahmen die bis zur Beschlagnahme und Einziehung der Hunde reichen können.“, so Rügner weiter.

Stadt und Polizei hätten sich darauf verständigt, die bereits seit dem Vorjahr gemeinsam umgesetzte Konzeption zur Verhinderung und Bekämpfung von Ordnungsstörungen im öffentlichen Raum zu ergänzen. Neben dem Alkohol- oder Drogenkonsum verbunden mit entsprechenden Belästigungen und teilweise auch Straftaten wird zukünftig auch die Kampfhundeproblematik in den Fokus der Kontrollen rücken, schlossen Theiner und Rügner.

PM

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