In den letzten Wochen erhielten 48 Kommunen aus drei Landkreisen eine amtliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Stuttgart über den Beginn der Erstellung von Managementplänen. Konkret geht es um fünf Natura 2000-Gebiete (davon vier Flora-Fauna—Habitat Gebiete (FFH) und ein EG-Vogelschutzgebiet), schwerpunktmäßig in den Landkreisen Esslingen, Göppingen sowie im Main-Tauber Kreis. Für alle nach der FFH–Richtlinie von 1992 ausgewiesenen europäischen Natur- und Artenschutzgebiete sowie aufgrund der EG-Vogelschutzrichtlinie aus dem Jahr 1979 ausgewiesenen Vogelschutzgebiete, müssen Managementpläne erstellt werden. In Baden-Württemberg haben diese Aufgabe die Regierungspräsidien übernommen. Im Regierungsbezirk Stuttgart wird es bis zum Jahr 2020 insgesamt 57 Pläne geben. 40 Pläne sind bereits fertig und wurden den Landratsämtern zur Umsetzung übergeben. 13 Pläne werden aktuell bearbeitet.
Regierungspräsident Wolfgang Reimer erläutert dazu: „Ziel der Planung ist jeweils die Erhaltung und die Wiederherstellung europaweit gefährdeter Lebensräume und Lebensgemeinschaften durch konkrete Schutz-, Entwicklungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen im jeweiligen Schutzgebiet.“ Reimer wirbt zum Auftakt bei allen Beteiligten vor Ort, sich aktiv und konstruktiv mit den eigenen Anliegen sowie mit Vorschlägen in die Verfahren einzubringen. Dies gelte für Bürger der jeweiligen Kommunen genauso wie für Träger öffentlicher Belange und Vertreter der betroffenen Nutzer- und Interessengruppen in den von den Schutzgebieten tangierten Landkreisen. „Konkret betrifft dies Landratsämter, Städte und Gemeinden, Vertreter von Landwirten, Jägern und der Fischerei, die Forstverwaltung und den ehrenamtlichem Naturschutz“, betonte Reimer.
Grundlage ist das Schutzgebietsnetz der Europäischen Union Natura 2000, mit dem die biologische Vielfalt und das europäische Naturerbe für kommende Generationen erhalten werden sollen. Ein FFH-Gebiet ist genauso wie ein Vogelschutzgebiet Teil dieses Netzes. FFH bedeutet Flora, Fauna, Habitat, wobei mit Flora die Pflanzenwelt, mit Fauna die Tierwelt und mit Habitat die Gesamtheit der Lebensräume gemeint ist. Von Nordschweden bis Südspanien mussten alle Staaten der EU naturschutzfachlich hochwertige Flächen sowie die Vorkommen bedrohter Tier- und Pflanzenarten nach Brüssel melden und für deren Sicherung sorgen. Ein FFH-Gebiet ist also ein Gebiet mit außergewöhnlich guter Ausstattung an europaweit bedeutsamen Lebensräumen und Arten.
Im konkreten Fall handelt es sich um Managementpläne für die folgenden fünf Schutzgebiete:
- Vorland der mittleren schwäbischen Alb (EU-Vogelschutzgebiet 7323-441)
2. Unteres Taubertal (FFH-Gebiet 6223-311)
3. Albvorland Nürtingen – Kirchheim (FFH-Gebiet 7322-311)
4. Neidlinger Alb (FFH-Gebiet 7423-341)
5. Filsalb (FFH-Gebiet 7423-342)
Die Managementpläne werden nach landeseinheitlichen Kriterien erstellt. In der Planung werden Ziele und Maßnahmenvorschläge zur Erhaltung und Entwicklung der Gebiete festgelegt, was dann Grundlage für den Einsatz von Fördermitteln wie z.B. nach FAKT (Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl) oder Vertragsnaturschutz nach der Landschaftspflegerichtlinie ist. Der Managementplan ist auch die Grundlage für Berichte an die EU und gibt parzellenscharf Auskunft, wo und in welchem Zustand sich die Lebensraumtypen und die Lebensstätten von Arten befinden.
Mit der Erstellung der Managementpläne hat das Regierungspräsidium Stuttgart landschaftsökologische Fachbüros beauftragt. Zu Beginn der Planung werden im Vogelschutzgebiet die relevanten Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie und in den FFH-Gebieten die vorhandenen Lebensraumtypen und die Lebensstätten der Arten nach Anhang I und II der FFH-Richtlinie erfasst und bewertet. Hierzu wird das jeweils beauftragte Fachbüro Geländebegehungen durchführen. Diese Begehungen beginnen im März und werden voraussichtlich bis November dieses Jahres dauern. Übersichtskarten, aus denen die groben Gebietsabgrenzungen ersichtlich sind, können im Internet („http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de“ dort unter „Daten- und Kartendienst“) eingesehen werden. Wenn die Kartier-Ergebnisse und Maßnahmenvorschläge vorliegen, wird der Beirat einberufen. Im Beirat sind die betroffenen Träger öffentlicher Belange vertreten.
Anschließend wird das Werk öffentlich ausgelegt. Die Bekanntmachung der Auslegung erfolgt in den jeweiligen Amtsblättern der Kommunen, die Auslegung selbst erfolgt in zentralen Kommunen im jeweiligen Plangebiet. Nun haben auch die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Erst danach werden die Pläne fertig gestellt. So entstehen Pläne, die umsetzbar und möglichst nachhaltig sind. Die Landratsämter und Landschaftserhaltungsverbänden können dann gezielt auf die Landnutzer zugehen und diese für eine Zusammenarbeit gewinnen.
PM