Datenschutz zu jeder Zeit beachtet – Keine iPad-Überwachung in Göppingen

Auf den für die Gemeinderatsarbeit vorgesehenen städtischen iPads der GR-Mitglieder kann die Stadtverwaltung

  1. Apps aufspielen und
  2. updates aufspielen.

Sie kann nicht

  1. sich auf das iPad draufschalten,
  2. auf dem iPad gespeicherte Daten lesen, verändern oder löschen,
  3. den Internet- oder E-Mail-Verkehr des iPad überwachen oder mitlesen oder
  4. mit ihrer IT das iPad orten.

Die Gemeinderatsarbeit soll von den bisherigen gedruckten Vorlagen auf eine papierlose(re) Beratung umgestellt werden. Dazu hat die Stadtverwaltung an jede der sechs Fraktionen ein iPad ausgegeben, um Erfahrungswerte zu allen relevanten Fragen zu sammeln. Die eingegangenen Rückmeldungen, Anregungen und Wünsche der Gemeinderatsmitglieder werden derzeit ausgewertet und sollen in eine GR-Vorlage einfließen. Dann kann der Gemeinderat entscheiden, ob und wenn ja wie ein Umstieg von Papier auf elektronische Beratungsunterlagen erfolgen soll.

Die Stadt hat bereits während dieser Probephase die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten. So waren bei den sechs, von der Stadt ausgegebenen iPad die von der Verwaltung beeinflussbaren Ortungsdienste standardmäßig deaktiviert. Somit ist eine geografische Ortung des Gerätes für die Stadt nicht möglich, ebenso wenig ein Überwachen der mit dem iPad vorgenommenen Aktivitäten oder ein Mitlesen der auf dem Gerät eingegebenen Daten. Eine direkte Kommunikation zwischen einem städtischen Server und dem iPad findet in keinem Fall statt.

Auf dem iPad wurden jeweils der Internet-Browser Opera Mini, ein individuell zu verwaltender Kalender, die Göppingen-App sowie die Gemeinderats-App DiPolis installiert. Letztere ermöglicht den GR-Mitgliedern den online-Zugriff auf die Gemeinderatsvorlagen. Außerdem können die GR-Mitglieder zum Beispiel sich wichtige Stellen in den Vorlagen markieren oder Anmerkungen und Notizen in die Vorlagen schreiben. Diese individuellen Bearbeitungen kann aber nur jedes GR-Mitglied für sich sehen; die Änderungen werden nicht zentral gespeichert und können nicht von einer anderen Person eingesehen werden – auch nicht von der städtischen IT-Abteilung. Eine Schnittstelle zum Lesbarmachen der Änderungen oder des E-Mail-Verkehrs gibt es nicht.

Um die App aktuell zu halten, spielt die Stadtverwaltung updates auf einen Apple-Server auf. Sobald sich ein städtisches GR-iPad in ein WLAN einwählt, kommuniziert es automatisch mit dem Apple-Server und empfängt eventuell vorhandene updates. Für diese automatische Verbindung mit dem, von der Stadt nicht einsehbaren Apple-Server wurde fälschlicherweise die Aktivierung der Einstellung „Ortungsdienste“ als erforderlich bezeichnet. Tatsächlich erfolgt diese Kommunikation zwischen iPad und Apple-Server beim Eintritt in ein WLAN-Netz unabhängig von der Einstellung Ortungsdienste. Dann taucht, ebenfalls von Apple automatisiert und von der Stadtverwaltung nicht zu beeinflussen, der irreführende Hinweis auf „Dieses I-Pad wird betreut. StadtGöppingen kann den Internetverkehr überwachen und dieses Gerät orten.“ Doch genau dieses kann die Stadt mit ihrer IT nicht. Ob der Apple-Server das iPad orten kann, vermag die Stadtverwaltung nicht auszuschließen, sie selber kann es jedenfalls nicht. Und sie kann auch nicht den Internetverkehr überwachen, da der proxy-Server für die WLAN-Anbindung der iPad gar nicht bei der Stadt steht oder von der Verwaltung beeinflussbar ist. Darüber wird morgen (Donnerstag) in öffentlicher Sitzung der Verwaltungs- und Finanzausschuss des Gemeinderats informiert.

 

Technischer Hintergrund

Generell kann ein iPad geortet werden, wenn:

  1. die Ortungsdienste aktiviert sind; bei der Standard-Konfiguration der ausgelieferten Gemeinderats-iPads sind aber die Ortungsdienste nicht aktiviert.
  2. der iCloud-Dienst auf dem iPad aktiviert ist; bei der Standard-Konfiguration der ausgelieferten Gemeinderats-iPads ist aber der iCloud-Dienst nicht aktiviert.
  3. die Apple-ID und das Passwort des iCloud-Users aktiv hinterlegt sind; bei der Standard-Konfiguration der ausgelieferten Gemeinderats-iPads sind aber die Apple-ID und das Passwort des iCloud-Users nicht hinterlegt.
  4. manuell die Zustimmung zur Funktion „mein iPad finden“ gegeben wurde.

Erst wenn diese vier Voraussetzungen vorliegen würden, wäre eine geografische Ortung eines iPad möglich. Diese Funktionen können auch nicht „ferngesteuert“ durch die IT-Abteilung im Hintergrund aktiviert werden.

PM

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