Europaweit befinden sich in Baden-Württemberg die flächenmäßig größten Bestände an Streuobstwiesen. Mit rund 5.000 Tier- und Pflanzenarten sind sie wertvolles Gen-Reservoir für rund 3.000 Obstsorten und zählen zu den artenreichsten Lebensräumen in Mitteleuropa. Das Land hat mit seiner Streuobstkonzeption erstmals eine Prämie für den fachgerechten Baumschnitt von Kern- und Steinobstbäumen vorgestellt. Mit dieser Baumschnitt-Förderung, die über Sammelanträge beantragt werden kann, fördert das Land die Pflege der heimischen Streuobstwiesen. Im November hatte das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz das Förderprogramm Baumschnitt zur Notifizierung bei der EU-Kommission eingereicht. Die Genehmigung liegt nun vor.
„Der fachgerechte Baumschnitt ist ein essentieller Beitrag, um den Lebensraum Streuobstwiese für Tiere, Pflanzen, Erholungssuchende und für die nachhaltige wirtschaftliche Nutzung zu erhalten. Mit einem fachgerechten Baumschnitt kann die Lebensdauer der wertvollen Streuobstbestände verlängert werden. Ich freue mich, dass mit der nun vorliegenden Genehmigung des Förderprogramms durch die EU-Kommission die Anträge nach Antragsschluss Mitte Mai bis zum Sommer bewilligt werden können“, sagte Naturschutzminister Alexander Bonde am Freitag (3. April) in Stuttgart.
Bonde wies darauf hin, dass so ab Winter 2015/2016 die ersten Schnittmaßnahmen gefördert werden könnten. „Das Land fördert den Schnitt mit 15 Euro pro Streuobstbaum. Die Baumschnitt-Prämie kann zweimal innerhalb von fünf Jahren ausgezahlt werden. Wir haben außerdem bei der EU-Kommission beantragt, dass für Gemeinden die Möglichkeit besteht, diesen Fördersatz um bis zu 10 Euro je Baum zu erhöhen. Auch dies wurde von der EU-Kommission genehmigt. Nun haben interessierte Gemeinden eine zusätzliche Möglichkeit, die Pflege von Streuobstbeständen zu unterstützen und die Streuobstbäume so zu erhalten“, so der Minister.
Antragstellung noch bis 15. Mai möglich
Seit November vergangenen Jahres können Sammelanträge von Gruppen, Vereinen, Aufpreisinitiativen, Landschaftserhaltungsverbänden, Mostereien und Gemeinden gestellt werden. „Das Förderprogramm stößt auf große Resonanz. Bei den Regierungspräsidien gingen bereits über 100 Förderanträge für knapp 30.000 Streuobstbäume ein“, sagte Bonde. Anträge auf Förderung eines fachgerechten Baumschnitts seien noch bis 15. Mai 2015 bei den jeweiligen Regierungspräsidien möglich, so der Minister abschließend.
Hintergrundinformationen:
Die Zahlung öffentlicher Mittel ist an die Einhaltung rechtlicher Vorgaben gebunden. Das Antragsverfahren für die Streuobstkonzeption ist dennoch für die Antragstellerinnen und Antragsteller so einfach wie möglich gestaltet. Damit der Aufwand bei der Antragstellung, Auszahlung und Kontrolle der Baumschnitt-Förderung in einem guten Verhältnis zum Nutzen steht, sind nur Sammelanträge vorgesehen. Antragsteller können Aufpreisinitiativen, Gemeinden, Vereine, Mostereien, Landschaftserhaltungsverbände und Gruppen von mindestens drei Privatpersonen sein. Die Zusammenschließung von Privatpersonen für eine Sammelantragstellung hat auch die aktive Vernetzung der Streuobstakteure vor Ort zum Ziel – so werden beispielsweise werden Strukturen für die gemeinsame Pflege von Streuobstbäumen geschaffen.
Weitere Informationen sowie Antragsformulare für die Baumschnitt-Förderung sind auf dem Streuobstportal des Landes unter www.streuobst-bw.info abrufbar.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Baumschnitt-Förderung finden Sie unter www.streuobst-bw.info/pb/,Lde/Startseite/Foerderung/FAQ.
Die „Streuobstkonzeption Baden-Württemberg – Aktiv für Reichtum und Vielfalt unserer Streuobstlandschaften“ kann unter www.mlr-bw.de heruntergeladen und über den Broschürenservice des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr-bw.de > Unser Service > Broschüren bestellt werden. Informationen können Sie außerdem unter www.mlr-bw.de > Unsere Themen > Landwirtschaft > Regionale Landwirtschaft stärken > Streuobstkonzeption abrufen.
PM