EU-Binnenmarktpaket: Kommission schießt übers Ziel hinaus und gefährdet Verbraucherschutz

Das baden-württembergische Handwerk bekennt sich ausdrücklich zum europäischen Binnenmarkt. „Mit dem im Januar vorgestellten Binnenmarktpaket schießt die EU-Kommission jedoch über das Ziel hinaus“,  kritisiert Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold aber ebenso deutlich den Richtlinienentwurf über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung für Berufsreglementierungen.

Am morgigen Freitag (10.03.) befasst sich, wie auch heute schon der Bundestag, der Bundesrat mit diesem zentralen Teil des Binnenmarktpaketes. Damit sollen den Mitgliedsstaaten exakte Kriterien vorgegeben werden, an Hand derer sie ihre Berufsreglementierungen prüfen müssen. Das Handwerk sieht in der vorgesehenen Regelung eine massive Gefahr für das Prinzip „Qualität durch Qualifizierung“, für die Weiterentwicklung der Berufe im Handwerk und die berufliche Selbstverwaltung in Deutschland. Reichhold: „Die EU-Kommission verkennt, dass Qualifikationsanforderungen an den Berufszugang ein Garant für nachhaltiges Unternehmertum, eine hohe Ausbildungsleistung und einen präventiven Verbraucherschutz sind.“ So verschwinden jedes Jahr nur rund fünf Prozent der Meisterbetriebe vom Markt, jedoch rund jeder siebte Betrieb ohne Meister. Die Verhältnismäßigkeitsprüfung stelle notwendige Modernisierungen der Qualifikationsanforderungen, wie sie beispielsweise durch die Energiewende oder die  Digitalisierung notwendig sind, in Frage.

Die deutschen Regelungen seien kein Hemmnis für den Binnenmarkt, so Reichhold. Wer sich hier mit einer vergleichbaren Qualifikation selbstständig machen wolle, dem stünden in Baden-Württemberg die Türen offen. Zudem seien solch detaillierte Prüfungen, wie in der Richtlinie vorgesehen, nicht durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gedeckt. Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) begrüßt, dass der Bundesrat hierzu eine Subsidiaritätsrüge beschließen will. Ebenso will der Bundesrat die Verletzung der Subsidiarität beim Richtlinienentwurf zur Einführung einer Notifizierungspflicht, mit der eine Vorab-Prüfung bei allen dienstleistungsrelevanten Regelungen etabliert werden soll, rügen. Das Handwerk befürchtet, dass Gesetzgebungsverfahren im Land damit massiv erschwert und der Handlungsspielraum stark eingeschränkt werden.

PM

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