Den Auftrag zur Durchführung der Tiefbauarbeiten erhält die Fa. Heim Infrastrukturbau GmbH.
Die vorläufige Auftragssumme beläuft sich auf 837.401,07 Euro. An der Auftragssumme beträgt der Anteil der Gemeinde 738.039,87 Euro, der des Zweckverbandes Uhinger Wasserversorgungsgruppe 99.361,20 Euro.
Die Lieferung und Verlegung der Wasserleitungen führt die Fa. Hummel aus Bünzwangen mit einer Summe von 91.251,63 Euro aus. An der Auftragssumme beträgt der Anteil der Gemeinde Albershausen 63.518,70 Euro, der des Zweckverbandes Uhinger Wasserversorgungsgruppe 27.732,93 Euro.
Nachdem im Zuge dieser Maßnahme auch die Hauptzuleitung zum Wasserturm vom Zweckverband Uhinger Wasserversorgungsgruppe erneuert werden soll, wurden die Tiefbauarbeiten gemeinsam öffentlich und die Wasserleitungsverlegearbeiten gemeinsam beschränkt ausgeschrieben.
Der Vertreter des Ingenieurbüros Wassermüller aus Ulm, Heinrich Lang, musste den Räten eine Hiobsbotschaft eröffnen:
Auf Grund eines Fehlers in der Ausschreibung der Tiefbauarbeiten (Massenmehrung) kommt es zu einer Differenz von 88.406,51 Euro zwischen der formellen Vergabesumme und der Auftragssumme (davon 86.504,35 Euro Gemeinde und 1.902,16 Euro Zweckverband). Auch unter Berücksichtigung der Fehlerkorrektur bleibt die Bieterreihenfolge unverändert und die Kostenberechnung vom 24.11.2014 deutlich unterschritten.
Die Gesamtkosten (incl. Nebenkosten) für die Gemeinde belaufen sich nach der Kostenberechnung vom 24.11.2014 auf brutto 1.183.000 Euro. Stellt man die jeweiligen Auftragssummen für Tiefbau und Verlegearbeiten zzgl. ca. 20 % Nebenkosten gegenüber, ergibt sich für die Gemeinde Albershausen eine Kostenunterschreitung von rd. 221.100 Euro.
Das Angebot der Fa. Heim sei sehr günstig. Der Preis sei auf das große Interesse der Firma an diesem Auftrag zurückzuführen. Die Firma sei zuverlässig und könne diese Arbeiten stemmen. Gemeinderat Roland Hirsch (BWV) wies den Vertreter des Ingenieurbüros darauf hin, dass das Gremium eine besonders gewissenhafte Bauleitung erwarte, was auch eine hohe Präsenz vor Ort bedeute.
Gemeinderat Uwe Seitz (FWS) erkundigte sich, ob der Auftragnehmer aufgrund des Fehlers in der Ausschreibung bei dieser Position einen anderen Preis gelten machen könne. Bei Massenüber- bzw. -unterschreitungen von +/- 10% könne neu verhandelt werden.
Dies, so Heinrich Lang vom Ingenieurbüro, sei im Moment nicht regelbar. Diese Massenüberschreitung beziehe sich auf tatsächliche Abweichungen, die erst nach der Ausführung feststellbar seien. Theoretisch könnten sich im Laufe der Baumaßnahme weitere Änderungen ergeben. Die Bauleitung werde deshalb, wie bereits angesprochen, darauf besonderes Augenmerk richten.
Nach den Ausführungen des Unternehmers ist bei entsprechender Beauftragung der Baubeginn für Mitte/Ende April vorgesehen. Insgesamt wird mit einer Bauzeit von ca. sechs Monaten gerechnet.
PM