BUND/NABU-Stellungnahme: „Schutz für Rotmilane – Bau von Windrädern im Kreis Göppingen fraglich“

BUND und NABU in Baden-Württemberg sehen sich durch die Mitteilung des Regierungspräsidium Stuttgart zum Windpark Adelberg bestätigt.

Eine Ausnahme vom Tötungsverbot für den bedrohten Rotmilan ist nach Paragraf § 45 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz nicht gegeben. „NABU und BUND Baden-Württemberg teilen die Einschätzung des Regierungspräsidiums Stuttgart. Die EnBW AG kann nicht auf die Umweltverträglichkeitsprüfung verzichten und gleichzeitig eine Ausnahmeregelung vom Tötungsverbot für Rotmilane beantragen. Die Errichtung von Windrädern bei Adelberg ist nicht genehmigungsfähig“, sagen Dr. Brigitte Dahlbender und Johannes Enssle, Landesvorsitzende von BUND und NABU in Baden-Württemberg.

Die Naturschutzverbände gehen nun davon aus, dass es keine Genehmigung durch das Landratsamt geben wird.

PM

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