Die beiden Landtagsabgeordneten Nicole Razavi MdL (CDU) und Alexander Maier MdL (Grüne) begrüßen die finanzielle Unterstützung der Bürgerbusprojekte im Landkreis Göppingen und im ganzen Land. „Die Bürgerbusprojekte in Baden-Württemberg werden im neuen Jahr deutlich stärker gefördert als bisher. Für diese Mobilitätsangebote, die von engagierten Bürgerinnen und Bürgern betrieben werden, stehen 200.000 Euro im Jahr 2017 zur Verfügung. Davon profitieren auch die sechs Bürgerbusprojekte in Süßen, Salach, Heiningen, Uhingen, Ebersbach und Rechberghausen“, so die beiden Landtagsabgeordneten. Das große Engagement der vielen Ehrenamtlichen, die alleine in den Bürgerbusvereinen im Landkreis Göppingen engagiert sind, verdient große Anerkennung und ein herzlichen Dankeschön, so Razavi und Maier. Dabei ist der Salacher Verein sozusagen der Gründervater aller Bürgerbusse im Land.
Die beiden Regierungsfraktionen im Landtag setzen damit bei der Aufstellung des Haushalts einen eigenen Schwerpunkt für eine nachhaltige und moderne Mobilität. „Mit der Unterstützung der Bürgerbusse bieten wir eine gezielte Unterstützung, um ehrenamtliches Engagement vor Ort zu fördern und Lücken im öffentlichen Verkehr insbesondere im Ländlichen Raum zu schließen“, so die beiden Landtagsabgeordneten Nicole Razavi MdL (CDU) und Alexander Maier MdL (Grüne). Wichtig sei es dabei, diese ergänzenden Angebote gut auf vorhandene ÖPNV-Angebote abzustimmen. Derzeit gibt es in Baden-Württemberg rund 50 Bürgerbusverkehre und etwa ein Dutzend Bürgerrufautos.
Das Programm ermöglicht eine Förderung von barrierefreien Fahrzeugen. Der pauschale Förderbetrag für Neuanschaffungen liegt bei 30.000 Euro für Niederflurbusse und bei 20.000 Euro für sonstige barrierefreie Busse. Gebrauchtfahrzeuge können wie bisher mit 25 Prozent des Anschaffungspreises, höchstens jedoch mit 15.000 Euro gefördert werden.
Fortgeführt wird die stark nachgefragte Kostenerstattung für den „Personenbeförderungsschein“. Die ehrenamtlichen Fahrer benötigen diesen, um ein Fahrzeug im Linienverkehr führen zu dürfen. Zur Vereinfachung des Verfahrens soll die Erstattung der Führerscheine künftig mit einer Pauschale in Höhe von 250 Euro je Führerschein erfolgen. Als Nachweis wird eine Kopie des Führerscheins genügen. Darüber hinaus wird aus verwaltungsökonomischen Gründen eine Bagatellgrenze eingeführt. Die Antragstellung muss mindestens vier Führerscheine zur Kostenerstattung umfassen.
PM